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aufgedrückten Stadt-Kanzlei-Insiegels und des Secretarii Unterschrift.Also beim versammelten Rath erlrannt etc.
NB. 26t£ 7bris 1715 idem iterato verordnet.
1715 den 1 7t e n Jäinne r. Von wegen es. en. hoch weisenRaths dieses königlichen Stuhles und freier Reichsstadt Aachenwird in Kraft des von demselben am 17ten dieses ergangenenSchlusses allen und jeden Reichs-Unterthanen hiebei angedeutet,auch ernstlich geboten, dass Keiner auf einige eitation oder Gebotin Partei-Sachen vor Herren Bürgermeistern zu erscheinen habensolle, es sei denn dass das Gebot und eitation ihm von einemBiirgermeisters-Diener selbst und in eigener Person angesagt undverkündiget werde, massen dann e. e. Rath alsolche von den Kapitainsim Reich oder anderen darzu unfähigen Personen verrichtendecitationes und Gebote für null und nichtig liiemit erkläret, unddie Untertlmnen von deren Parition und Gehorsam nicht alleinlos und frei sprechen, sondern sogar denselben einzufolgen unterarbiträrer Strafe liiemit verbieten thut. Also im Rath erkannt etc.
Den 10 October. Nachdem e. e. hochweiser Rath diesesKöniglichen Stuhles und heiligen Römischen Reichs freier StadtAachen verspüret, zu desto mehrerer Erhaltung und beständigerObservanz der vor wenigen Tagen wegen Haltung der Sonn- undFeier-Tage publicirten Ordnung eine unumgängliche Notli zu sein,dass die Kautieute die für sie arbeitenden Handwerksleute aufmFreitag abzahlen und denselben ihren Arbeitslohn hergeben, damitalso bei nunmehro auf den heiligen Sonn-und Feiertagen abgestelltenöffentlichen Markt dieselben auf dein am vorigen Tage haltendenMarkt sich gleichwohl mit nöthigen Victualien an Gemtiss und sonstversehen mögen, und dieselbe durch die von den Kautieuten allererstaufm Samstag beim späten Abend erstattende Zahlung daran nichtbehindert werden; als ist es. en. hochweisen Rathes ernsthafteMeinung, thut ein solches auch den Kaufleuten, welche dieselbenauch immer sein mögen, hiebei alles Ernstes anbefehlen, dass sieihre Arbeits-Leute nicht auf dem Samstag, sondern am Freitagzu zahlen haben sollen. Also im Rath erkannt etc.
1716 den löten Junius. Em. En. hochweisen Rathdieses Königlichen Stuhles und heiligen Römischen Reichs freierStadt Aachen ist zumalen missfällig zu vernehmen vorkommen,gibt es auch leider die augenscheinliche Erfahrung Viel zu Viel,welcher Gestalt durch eine in hiesiger Republik entstandenehöchstbeklägliche Zerspaltung der Bürgerschaft und Alienirungder Gemüther es so weit gekommen, dass nicht weniger zur höchstenScandal der Benachbarten als mithin zum unersetzlichen Schadenund Nachtheil des gemeinen Wesens und daraus zu befahren