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NB 131, Obris 1705 Edictum iterato prohibitivum widerdie Metzger.
In Edicto de 1812 Junii 1731 heisst es: den Ochsenmarktnicht mehr auf Simonis und Judae, sondern den Tagdanach anzufangen.
Dann sagt der Fleisch-Accis-Tarif vom 7ten Merz 1735art 8, dass der Ochsen-Markt länger nicht als vonSimonis et Judae — etliche Tage zuvor unbeschränkt —bis um's neue Jahr andauern solle11 e v u m den löten Mai. Beim Wassertrinken an derwarmen Eontain ohne Seiten- und alles andere Gewehr zu erscheinen.
1 709 den 6ten September. Nachdem uns Bürger-meistern, Sclieffen und Itath des Königlichen Stuhles und freierReichsstadt Aachen missfellig vorkommen welcher gestalt dieMayers-Diener von den Bürgern missachtet und vilipendirt, auchbei Ankündigung Gebots und Verbots die Bürger bei Verrichtungder gerichtlichen Insinuationen über der gedachten Majorei-DienerAccess an die Häuser sich afifrontirt halten, wie ungleichen, wanneiner von denselben in den Wirths-Häusern Bier trinken wollte,die Wirthe so wenig als die Gäste selbe: ob wären sie infameLeute — wie sie doch keineswegs sind — nicht erdulden wollen,sondern dieselben meiden und entfliehen ; als wird dieses Alles unterarbitrarie harter Strafe hiemit ernsthaft, verboten, wohl austrüeklichhiemit befehlend und verordnend, dass mehrgemelte Majorei-Dienerals ehrliche. Leute überall ästimirt und tolerirt werden sollen, urlcundaufgedruckten Stadt-Tnsiegels und Secretarii Unterschrift etc.
1711 den lOten September. Von wegen e a e 11 hoch-w eisen Raths dieses königlichen Stuhls und freier Reichs-StadtAachen wird Jedermönnigliehen hiemit zu wissen kund gethan,wie dass derselbe künftighin einige neue Dächer mit Stroh oderSchindeln zu decken absolute verboten und derjenige Leyendecker,so diesem zuwider einige neue Dächer mit Schindeln oder Strohzu decken sich unternehmen würde, eo ipso des Handwerks verfallens ein solle. Also bei e. e. Rath erkannt etc.
1713 den 22ten Mai. Nachdem e. e. hoch weiser Rathdieses königl Stuhles und freier Reichsstadt Aachen nicht ohnehöchstes Missfallen erfahren inuss, wie dass zur unleideutlichenVerachtung seiner nach und nach ergangenen pönalisirten Ediktenmit Hinausschickung einiger auf faulen und unsauberen Orterngefüllten warmen Wassers auf fremde Plätze und Landen durch einigedieser Stadt Bürger gehandelt und gefrevelt werde, wodurch dannnicht allein hiesige heilsame Mineralwässer auf sothanen fremdenOrten in höchster Verachtung gebracht, sondern auch den in