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die Gaffelen alsdenn beysammen zu rufen, auf dass solcher Auflaufalsdenn zur Nothdurft auf das beste verhütet werde.
Item sind die Bürgermeister, Seheffen und Rath mit den xviguten Bürgern von den eilf Gaffelen gütlich dahin übereingekommen:dass, wenn einiche Gaffel oder einige-, dazu gehörige und darinvereidete Personen, samt oder sonders, wider Recht und Reden,mit Gewalt und Unrecht angelangt-, gedrungen-, oder verkürztwürden, dass alsdenn alle andere Gaffelen dazu verbunden undvereidet seyn sollen, der Gaffel oder den Personen zu ihrem Rechtbehülflich zu seyn, um die Gewalt und das Unrecht abzustellen.
In dem alten Gaffelbrief vom Jahr 1450 art 4. und in demneuen Gaffel-Brief von 1681 art. 2 steht, dass alle Bürger undEinwohner den Bürger-Eid zu schwören schuldig seyen.
Im dem alten Gaffelbrief vom Jahr 1450 art. 14 und in demneuen Gaffel-Brief vom Jahr 1681 art. 12 ist versehen: dass dasjenige(: was im Rath einhellig oder durch Mehrheit der Stimmenbeschlossen worden :) alle Gaffelen und dazu gehörige Bürger,Unterthanen und Einwohner der Stadt und des Reichs Aachenohne Widerspruch halten-, auch ohne Widerstreben befolgen- undsolches (so viel nöthig) handhaben helfen sollen,
In dem alten Gaflelbrief vom Jahr 1450 art 8 und 9 ist vondem hohen Rath und sämmtlichen Gaffelen beschlossen-, und zumgemein Wohl dieser Stadt und Bürgerschaft als ein Fundamental-Gesiitz verordnet worden:
Dass die gewehlte Bürgermeister und übrigen Beamten durchihren Eid ohne Gefährde und Arglist bewehren sollten: dass sieniemand darum gebeten-, weder Gab noch Gut darum gegeben,noch versprochen haben ; weder auch hätten thun geben oderversprechen auf einige Weise.
Auch solle man im Rath umfragen, und einen jeden aufseinen Eid mahnen: ob Er wider eins dieser Stücken verbrochenoder dagegen gehandelt hätte, oder ob er jemand wisse, der solchesgethan habe, welches er dann vorbringen solle.
Und im neuen Gaflelbrief vom Jahr 1681 art 18 ist zumallgemeinen Wohl als ein Grund-Gesütz von dem Rath undden Zünften angenommen worden: dass (eh und bevorn im Rathzu einer neuen Wahl geschritten werde) die Herrn Bürgermeisteralle gegenwärtige Raths-Verwandten bey ihren Eiden fleissigermahnen sollen, dass sie niemand aus Freundschaft erwehlen-,noch auch aus Ilass vorbeigehen-, sondern solche standhaftigeehrbare Bürger erwehlen solten, welche der Stadt Privilegia, Ehr,
Ruhm und Nuz beföderen können.