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und NB vor den sechs guten Männern von jeder Gaffel' abgelegtwerden solte.
Gaffelbrief Weiter ward beschlossen und sich darüber vereiniget, dass
von a » 1681 c ]j e sechs gute Männer von den eilf Gaffelen ihre besondern Schlüsseln
art 2G °
spricht nur von der Haupt-Archiv und von der Kiste (: worinn das grossesigei. Stadt-Siegel aufbewahrt wird :) eben so haben solten, wie dergemeine Rath seine Schlüsseln auch hat, auf dass die Privilegiender Stadt und der grosse Stadt-Sigel desto besser bewahrt seynund bleiben mögte: und auf dass keine Leibzucht noch Erb-Rentmehr verkauft noch besiegelt würde, es seye dann, dass der Rathund die sechs gute Männer von jeder Gaffel solches einhellig fürnotliwendig hielten und sich darüber einig würden.X J, : „ Item ward von dem Rath und der gesammten Bürgerschaft
Gaffelbrief 0 °
von 1681 beschlossen, dass derjenige (: der durch sein Verschulden der Stadt
art 28. n
einigen Last oder Schaden verursachte:) (: er war, wer der immerwar :) solchen Last und Sehaden selbst tragen und leidensollte.
xiii Wenn aber dem Rath eine grosse Nothsach vorfiele oder
Gaffelbrief °
von a? 1681. angebracht wurde; und dann der Rath diese grosse Nothsach densechs guten Männern Rathswise vorbrächte, diesen aber solcheNothsach zu schwer dünkte, um solche mit dem Rath allein zuübernehmen: so sollen auf den Fall die sechs gute Männer (ohneihren Eid zu verletzen) mit den tauglichsten und standhaftestenBürgern von ihrer Gaffel (: die sie hierzu am tauglichsten undfähigsten erachten würden :) und NB nicht weiter, auch Rathswisesich besprechen mögen ; und solche Rathswise halten.XIV Und wessen der Rath alsdann mit den sechs guten Männern
Gaffelbricf , # "
de a« 1681 entweder einhellig oder aber mit Gutdünken und Gefolgniss der
art 12
meisten Part der guten Männer von den eilf Gaffelen übereinkommen-,und (um des gemeinen Nutzen und Besten willen) oder (um fernereLast und Unheil, so daraus entstehen mögte, zu verhüten) annehmenwürde: damit sollen alle Bürger und Gaffel-Gesellen gänzlichzufrieden-, gefolglich und geständig seyn, ohne etwas ferner dagegenzu thun, oder auf einige Weise vorzukehren,xv Wenn aber jemand darwider und darüber gegen des Raths
Gaffelbrief ' J . - "
von i68i. und der sechs guten Männer ihre Ordmantie oder Gesätz fervelte;
oder sich unterstunde, einiges Gerücht, Auflauf oder Versammlunganzustellen, die Sturm-Glocke anzuziehen, die Pforten zu scliliessen ;oder wenn sonsten jemand dazu Hülfe, dass feiner Zweytracht undVerderbniss zwischen den gemeinen Bürgern entstehen mögte: sosoll derjenige (: der solches hörte, oder sonst vernähme :) solchessogleich den Bürgermeistern anbringen: und die Bürgermeisternsollen das zur Stund den Gaffel-Meistern fttrter kund tliun um