Druckschrift 
3 (1890)
Entstehung
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Hoch- und Obergerechtigkeiten, und um die Rathsgliederen in ihren 1769Schranken zu halten, hingegen der gemeinen Bürgerschaft um somehr Schutz und Schirm zu leisten hereinrücken lassen, als beigemeiner Bürgerschaft das wesentliche der heisigen Stadt zukom-menden Reichs-Zuständigkeiten bestehe, die Bürgermeister undMagistrat aber nur solche Personen sein, welche aus ihren Mitteleinzig und allein gewählet werden um Administrators des gemeinenWesens und Besorgere der Bürgerlichen Wolfarth abzugeben,keineswegs aber sich einiger Oberherrschaft über ihre Mitbürgernweniger deren Eigenschaften eines Reichsstand privatum für ihrePersoonen sicli anzumassen hätten.

Wau dahero diese seit einiger Zeit die gemeine Bürgerschaftals Unterthanen, auch in öffentlichen Druck anzugeben, und mittelsSetzung verscheidene Bürger ausser Gebot und auf verschiedeneandere Arten durch militärische Exekution und sonsten die Freiheitenund Privilegien gemeiner Bürgerschaft zu verletzen, und diese zuunterdrücken sich unterfangen hätten, so hätten ihro Churfl. Durclil.nach dem höchst dieselbige gesehen, dass durch die vielfältige anMagistrat erlassene Reseripten und geschärfte Warnungen nichtdas Mindeste gefruchtet werden wolle, endlich nach erschöpftenLangmuth für eineNothwendigkeitzu sein ermessen, diesem Unwesenein End zu machen. Höchst, dieselbe verseheten sich dahero zugemeiner Bürgerschaft, dass sie bei diesem zu gemeinen Wohlabzeilenden Werk das ihrige beitragen, und Magistratum dahin zubringen sich angelegen sein lassen würden, dass sambtliche Misselenbaldigst abgestellet werden mögten.

l.tens selbige bestünde aber haubtsachlichen darinnen diegegen das alte Herkommen und vorherige Rathsschlüsse unter- Artikcleunohmener Verletzung der personal Freiheit des Vogtmnjoren und intens.Majori Seeret. Schultz in gewaltsahmer Abnehmung der so genannteArmen-Pfannen, des Weggelts von denen die zu beiderseitigenzuhörige Fruchten überbringenden jülischen Ainbtsfuhren und diediesertwegen vom Jahr 1766 von Magistrat verhängte Pfän-dungen.

2tens die von Magistrat angemaste Gerichtsbarkeit Uberden Majorie Secret. gegen dem austrucklichen Inhalt des Haubt- 2 tcnsVertrages aE, 1660 da derselbe sich beigehen lassen, erwähnterSecret. als ihren Unterlhan anzusehen und die von ihm wegenabgezogene Pfannen übergebenc Protestation demselben mit einemDecreto und Verweiss zurück stellen zu lassen.

3tens Die dem Vogtmajoren von Bürgermeister Kühr imJahr 1765 gelegentlich einer von den Comedianten ohne dessen 3tensVorwissen oder Zuthun gehaltener Danksagung und angebrachten