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3 (1890)
Entstehung
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344
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34 t

Beleuchtung deren Comedien und sonstig unanständigen Betragenzugefügte Unbilt.

4tens. Die von Magistrat verdoppelte und an ungebührlichenOrten vermehrte Weggelder und auf öffentliche Landstrassenangehaltenen und arestirte julische Unterthanen, da nicht einstgegen eigene Untersassen solches Magistratu sonderen dem Vogtmajorvermög dem Haubt Vertrag de anno 1G60 zustehet.

5tens. Die eigene Auf- und Abführung deren Magistrats-gefangene zum Verhör ohne Zuzeihung deren Meiers Dieners, oderohne diesertwegen dem Vogtmaioren sowie selbiges 1660 stipulirtund bis anhero observiret worden, zu requiriren.

6tens. Imgleichen die Zeihung deren durch Vogtmaiorenarestirte frembter Leuthen zum ersten Verhöhr gegen den klarenInhalt oft gedachten IIaubt-Vertrags anno 1660.

7tens. Dass der Magistrat deine keinerlei Angriff wenigereiniger Jurisdiction über Frembde, als in denen dreien festgestelltenFällen vermög des Haubt-Vertrags 1660 zustehet, sich aber beygehenlassen, Frembde zu arestiren und einseitig zu erlassen, wie imxbris 1767 einen sicheren Peter Cloot und andere mehr ge-schehen.

btens 8tens. Das Magistrat dem Vogtmaior obgleich die Erhaschung

des losen Gesindels der gemeinen Bürgerschaft zum Nutzen, demVogt-Maior aber, der die frembde Gefangene auff eigene Kostenzu unterhalten hat, zum Last gereichet, die zur eigene Sicherheitder Statt gereichende General-Visitation nicht haben gestattenwollen, wie wohl Vogtinajor dem Bürgermeister Kahr den gegründetenVerdacht einer Anzahl dorthin geflüchtete und daselbst sich nieder-gelassene liderlichen Gesindels vorgelegt hat.

010118 9tens. Das von Magistrat geweigerte Lagerstroh für frembde

Gefangenen, welches bei der im Augusto vorigens Jahrs festgestelltgewesene Hinrichtung sicheren Deliquenten Minderjahn so weiterstrecket worden, dass nach verkündeter Todtsurtheil die übrigeNothwendigkeiten als Licht, Tisch, und einige Sttihl wider diebisherige Observans geweigert, so gar via facta hinweg genohmenworden, vermög welches Magistratus Carceres instruetos dar-stellen muss.

lotens lOtens Die von denen Bürgermeisteren sicheren Rtimond

gegen P200 rhx zu den Hasardspielen zum Verderb vieler jungenLeuten einseitig und gegen den Willen des Vogtmajor ertheilteErlaubnus.

ntens Iltens Die vor einigen Jahren hehr frembde Musikanten und

Virtuosen ungleichen den Comedianten, Seiltäntzer und dergleichenLeiihten von zeitlichen Bürgermeisteren einseitig ertheilte Erlaubnus