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1768 anders als Jeder Vor seinen Kopff, aber Iceine Private, dem unan-gesehen haben etliche sich Mit dem Major verbunden Eine öffentlicheBall zu halten bei Euis gegen das Verbot von Magistrat, derSr. Euis aber ist angesagt worden auff straff von 6 ggl diesesNicht zu gestatten, dem unangesehen hatt derselben dannöchfortfahren lassen worüber ihm Magistrat dan gestraft und bijWeigerung dessen, exequirt worden, darin hatt sich der Vogt Maiorghir starck angenohmen und dieses bei lliro Durchl Churpfalz berichtals wan Magistrat darüber sich scharff verfehlt hlitten,
Der Vogt- Der Vogt Maior gibt vor Magistrat hätte scharff gefehlt
Minor gibt b tn P . .
29 punkten gegen Ihro Churf. Durchl und gegen ihm und bringt 29 arlickelen
an Avorin . . . .
sich Magi- Vor wonn Magistrat grob gefeint hätten, wie dan zu sehen hier untenfehlt liatton. und wen Mans wohl erwegt nach der gesunde Vernunft so seindtslauter Bagatellen was er vorgegeben hatt, und dieses hatt er soangegeben bei Ihro Durch] als wan die statt Aachen von lauterbösse hüben regiert wurde und noch dabey als wan seine PersoonNicht sicher über die Gassen gehen durfte, anbey sein Haus hattenmolestirt und so weiters,
das nun gantz und galir falsch ist und nit Einmahl darangedacht worden von Keinem Eintzigen Bürger.
Es ist mehr als bekannt das anders nichts die Ursach istals die verdammte Mekelei, wie auch böse Eatlisgeher von falscheund stattverrähterische etliche böse Buben, die anders nichts indiese Verwirrung gesucht, als ihre bös und gottlosen Passionenein Gnügen zu Besten, weilen sie anders mit kein Geld nochManier konnten zu Wegen bringen die wohl regierende Magistratabzusetzen und nach ihrem Gefallen andere anzustellen. Aber eswird ihnen nicht gelingen hoffentlich.
Der Meyer sucht mit Untericht seine Verrähtische Eatlisgeherallerhand Eepressalien und Sachen vorzubringen, welche nicht werthsolche Mühe, dass man sie allhier tlnite anführen. Um aber zubessere Erklärung habe hier nachfolgende anführen wollen, damitein Jeder, der diese Lesen wird, sehen solle was Lumpereyen."iTzuuft- Auszug desjenigen, was aus Befehl ihro Churf. Durchlaucht
grevcn citi- Z u Pfaltz durch Vogtmaioren sämtlich bei ihm versandete Greven
reu.
Ii eisiger Stadtzunften am 11. Febr. 1769 mündlich vorgetragen worden.
So wie ihro Cliurfl. Durchl. zu Pfals das Wolsein der gemeineBürgerschaft behertzigten, und nicht zugeben möchten, dass diesedurch die von dem Magistrat unternommene Aussweiffungengedrückt werden sollten, also hätten höchst dieselben als Inhaberheisiger Eeichs-Vogtei für Schutz- und Schirmherr heisiger Stadtdas Coinmando Cliurfl. Pfalsische Truppen platterdings zu Aufrecht-haltung deren höchst denenselbigen dahier zuständige Eegalien,