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sollten sich diese Leute, dass sie wider ihre rechtmässige Obrigkeit,der sie als magistratische Procuratores besonders noch untergeord-net sind, sich mit den Aufruhrern haben vermengen — und mancheRebellions-Scene mit aufführen und unterstützen dürfen.
§ 66.
So sind denn die Zeugnissen der in Aachen hergestellt seinsollenden Ruhe beschaffen, womit ungefehr die Anstifter der Fac-tion wider das Magistratische Gesuch des unumgänglich nöthigenSchutzes sich auflehnen dörfen. Die Zeugnisse sind ausserdem soplatt gestellt, und ohne einzige bündige Ursache der Wissenschaftso kurz und nicht anders als eine Art Machtsprüche abgeschnitten:rediit pax, sed non erat pax — denn die Herren erlauben sich,den hazardirten Satz mit nichts im geringsten zu befestigen —nicht einmal wahrscheinlich zu machen. Übrigens kann es leichtseyn, dass sie sich aus ihrem angeworbenen Anhange eine undandere ähnliche Documentirung haben ausfertigen lassen. Aberdarauf kömmt begreiflich nichts an, wo sie durch schändliche Ver-läumdungen, Corruptionen und dergleichen Werke der Finster-nissen so manche Verführungen zu weit erheblichem Thatsachenleider zu vollbringen gewusst haben.
§ 67.
Wie offenbar unwahr die schon beleuchteten Zeugnisse imganzen Innhalte — mithin wie weit Ruhe und Sicherheit aus derStadt nicht nur zur Zeit der erwelmten Zeugnisse verbannet ge-wesen, sondern bis auf diesen Augenblick noch immer verbanntSeyen — dieses wird der Stoff zur nachfolgenden Airs- und Be-weisführung sein, zu deren Einleitung man im Voraus nicht un-bemerkt lassen mag, wie die verfolgten Magistrats- und Rathsper-sonen so weit in die Enge getrieben waren, dass zu gewissen Zei-ten fast Niemand sich getrauen durfte, ein Zeugnis der Wahrheitfür sie abzulegen. Aus allen städtischen Notarien konnten sie blosein paar zu Dienste haben, und diese entschlossen sich darzu mitgrosser Mühe nur erst, nachdem sie zugleich den Schluss fassten,ausser, aber ganz nahe an der Stadt zu fliehen, damit sie einestheilsin Sicherheit — und anderntheils dennoch in der Nähe wären, umüber so viel, als wenigstens zu ihrer Wissenschaft käme, ihre amts-mässigen Relationes aufzumerken. Andere, so viel deren zur Mit-theilung eines Zeugnisses der Wahrheit sich bequemten, haben sichdahin änderst nicht, als gegen eine Art Versicherung des aller-si.rengsten Stillschweigens verstehen wollen. In diesen für denverfolgten Magistrat und Rath abermal so sehr empfindlichen Um-ständen erkennen sie es als ein blosses Werk der göttlichen Vor-sicht: dass dieselbe noch in dem Besitz so vieler und triftiger