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Überzeugungen, als sich in den obigen und weiter folgenden Do-curnenten befinden, gekommen sind, dabei ist aber ganz fasslich,dass sie noch zwey- und dreymal reicher an Beurkundungen dersich unablässig bis auf heute zugetragenen schwersten Excessenund Gewaltthaten sein würden, wenn nicht Drohungen, Misshand-lung, Schrecken und Todesangst bei so vielen hunderten recht-schaffener Bürger die Sprache der Wahrheit zurück gehalten hätte.Dies seheint allso auf künftige und hoffentlieh nahe Zeiten vorbe-halten zu seyn, wann einmal ächte Ruhe und wahre Sicherheil:wieder eingetreten seyn würden und die Stimme der Wahrheit vondem Arm der Gerechtigkeit unterstützt durch den dichten undtückischen Rebellionshaufen ungescheut durchdringen darf.
§ 68.
Die beeden erwähnten Notariell benänntlieh Quirini und Win-kens lagerten sich kaum einen Büchsensehuss von Aachen und dembenachbarten Burtscheid, wo sie ein Notarial-Tagebuch hielten,hauptsächlich zur Benachrichtigung sowohl als zur Beweisführungfür die auf Wienn und auf Brüssel abgeordnete magistratische De-putatschaft Mit dieser Bemerkung klären sich in diesem Tagebuchmanche Redensarten auf zu deren leichtern Begriffe dieselbe nötliigschiene. Dieses Tagebuch besteht aus verschiedenen hiebeiliegendenRelationen und manchem darzwischen angefügten Stücke, welchein jenen theils bezogen und theils von den nemlichen Datis sind,so dass zur wechselseitigen Bestärkung sie in dieser Ordnung unterden Ziffern 69 bis 91 inclus. angefügt werden, da darin so mancheVorfälle ganz umständlich genau und klar sich verzeichnet finden,so würde eine vollständige sowohl, als auch die Anführung ein-zelner besondern Umstände nur in eine weitläufigte und ekelhafteWiederholung hinausgehen. Genug zu dem Hauptendzwecke wozusie angefügt werden, dass daraus eine Menge der seltsamsten Be-gebenheiten allsogleich in die Augen falle, und besonders dass manmit all möglicher Überzeugung daraus sehe und gestehen müsse,wie wenig in Aachen am lten und löten Julius Ruhe und Sicher-heit gewesen, sondern dass solche immerfort bei Tag und Nachtdaraus verbannt gewesen und verblieben seyen.
§ 69.
Die letzte dieser Relationen liefert bis einschliesslich den 18.Julius eine Kette der schwersten Unruhen. Dieses Tagebuch wardum deswillen länger nicht fortgesetzt, weil man seit dem sich vonder Allerhöchst- und höchsten Orts in Wienn und Brüssel nachge-suchten Hülfe versichert hielt. Aber auch hiernach und bis heutenoch hat es nicht minder in Aachen getobt, und demnach sind überdiese nachherigen gleich schröckbaren Begebenheiten und Aufruhrern