Indessen nahm sich das erwähnte conventiculum noch dieFreiheit heraus, wider verschiedene Schlüsse des vorherigen recht-mässigen Rathes anzugehen und sogar zu sagen, dass jenes con-cordatmässiges Schutzgesuch (§ 45) ohne Vorwissen des regierendenBürgermeisters Freiherrn von Wylre und des Raths geschehen seynsollte, da jedoch Woblderselbe, der abgestandene BürgermeisterBrammerz, die sämmtliche Beamten und Neumänner, fort eine sehrgrosse Anzahl Rathsherren nebst zum Überflusse auch sehr vielenGeschickten — in allem zu sechzig und noch darüber an der Zahl— die desfullsige Deputation eigenhändig unterschrieben hatten.Laut Anlage Ziffer 53. Die Faction ging gar soweit, dass sie die-jenigen bedrohen durften, welche die allgemeine Wohlfarth bewo-gen hatte, die erwähnte Deputation auf sich zu nehmen, nicht an-ders als wenn diese die Verbrecher und Verstöhrer der allgemeinenRuhe wären.
§ 53.
Kurz hiernach am 30. Junius befand der regierende Bürger-meister Freiherr von Wylre durch das Ilebellen-Corps gedrängtsich wiederum in den Nothfall, einen so genannten kleinen oderden eigentlichen Rath zusammen berufen zu lassen. Dieser bestehtmit den regierenden Bürgermeistern aus 43 Personen, wovon 37weder erschienen, noch erscheinen durften. Dieser erpresste Rathwar demnach in allem aus 5 Personen besetzt, welche die Rebel-lionsstifter höchstens nur in diesem kleinen und eigentlichen Ratheaufzuzählen haben, und deren einige beinebst, als gültige Raths-Glieder nicht einmal anerkannt werden können. Diese fünf Männergeben sich nun in einem Ziffer 54 beigefügten Schlüsse besondersdamit ab, der Weldt weise zu machen, als wenn Ruhe und Sicher-heit in der Stadt hergesteilet, und weiter nichts zu befürchtenWäre'). Dies war und bleibt, ein arglistiger Kunstgriff der Rebellenum den geflüchteten und verbrochenen Magistrat wieder ins Netzezu locken, wo man ihm weiter zu entwischen schon alle Gelegenheitgenommen haben würde. Die Folge wird von Umstand zu Umstandweisen, dass die vorgespiegelte Ruhe klar Unwahrheit war.
§ 54.
Aus den Ziffer 55 und 56 angefügten Notarial-Relationen,fort der Anlage Ziffer 57 werden die sämtlichen von § 45 nach derOrdnung beschriebenen Vorgänge nicht nur noch weiter aufgeklärt,sondern es erhellet ins besondere daraus — so wie aus den weiternAnlagen Ziffer 58 und 59 in welchen gränzenlosen Ausschweifungenvon jeder Art sich der Pöbel vor und nach und gar wehrend dem,
') Abgedruckt S. 213 dieses Bandes.