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dass die sauberen Schlüsse vom 26. und 30ten Junius (Ziffer 52und 54) zum Vorschein kamen, sich ergossen habe, wie dieserPöbel insbesondere am 27. Junius bei Tag und Nacht ein Schade-freudenfest gefeyert, Polier abgeschossen, Illuminationen geboten,mit aller Gewalt durchgesetzt, Fenstern eingeschlagen, Iliiuser undMenschen mishandelt habe.
§ 55
Indessen sähe der regierende Bürgermeister von Wylre, dassalle Hoffnung, den Pöbel zu besänftigen und zu dämpfen verlohrenwar; von der andern Seite setzten ihm die Anführer unterstütztund umgeben mit allen Schrecken ihrer in Besoldung genommenenBande, immer heftiger zu, und forderten, was sich mit Constitution,Vernunft, Recht und Gewissen keineswegs verpnaren liesse. Ergetraute sich so wenig als lieb ihm sein Leben war, ausdrücklichund öffentlich zu widersprechen, folglich war er genüthiget sichzu entfernen. Er entfloh in der Nacht vom I. auf den 2. Juliusauf dem benachbarten Stifte in Burtscheid und nach einer Erho-lung von wenigen Stunden begab er sich zu seiner mehreren Si-cherheit auf eine Meile weiter in das Reichsstift zu St. Kornely-münster.
§ 56.
In diesem Sicherheitshafen, wo er mit freyer Brust dieSchandthaten in Aachen überdachte, gab er eine ganz merkwürdigeErklärung von sich, so in der Anlage Ziffer 60 hierneben liegt,und worinn unter anderen das Rathswesen vom 26ten und 30tenJunius in seiner rechten Gestalt sich dermnssen aufgeklärt findet,dass man an dessen Richtigkeit keinen Augenblick zweiflen möge ');die vertriebenen und verbrochenen Magistrats- und RathsgliederHessen demnach eine Ziffer 61 anliegende Äusserung dem Bürger-meister Dauven zur Vernichtigung der diesem erpressten Abdankungallsofort kund machen, nachdem diese Äusserung von so vielen,als ausfindig gemacht werden konnten, eigenhändig gezeichnet undunterschrieben worden.
§ 57.
In dem Zustande, wo die Bürgermeistern von Wylre, Dauvenet Brammerz — der Bürgermeister von Richterich war eben einpaar Wochen vorher gestorben — wo die sämtlichen Magistrats-personen, Beamten und Neumänner, wo der eigentliche Rath mehrals zu 4 / 5 Theile nebst so vielen Geschickten aus schwerer Nothgeflüchtet und verkrochen war, befand sich die Stadt demnach ohneOberhaupt, ohne rechtmässigen Magistrat und Rath, sondern der
v ) Abgedruckt S. 214 ff. dieses Bandes.