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wurde auf ein paar Stunden hernach die Zusammenkunft angesagt,und wurklich aber wovon? Von den Rebellums-Anstiftern Lon-neux, Cromm, Vossen und dergleichen und von einer Handvoll justderjenigen Rathsherren, die sie aus den bestochenen und überrum-pelten Zunftswahlen errungen, und seit dem 23ten Junius im Ratlieangepflanzt hatten; kurz von ihrem 'kleinen Raths-Anhange undvon diesem ganz allein, vermittelst dass die ungeheure Pöbelbandemordschwanger gegen alle andere, die zum Glücke geflüchtet undverkrochen waren, auf und vor dem Rathhause in der grimmigstenParade stand.
§ 50.
In diesem sauberen Rathe ward nun eine vorab überlegteÜberkömst — ein offenbares Werk der Rebellionsstifter — zumVorscheine gebracht. Sie wurde von ihrem Anhange aus ganzerSeele aufgenommen und nachher in Druck verbreitet unter demprächtig falschen Vorwande eines versammelten Gross- und Kleinen-Raths, wie sie in der Anlage Ziffer 52 hierneben liegt'). Hierinlegte nun dieses conventiculum die Larve der Mässigung an, dieauf des Lonneux und Anhangs Befehle begangenen Attentaten,Gewaltthaten und Rebellionen wurden verkannt; für die Verbrecherund Rebellen, die sie doch aufgewiegelt hatten, wurden zum Scheinund zum klaren Spott der Gerechtigkeit einige halb drohende War-nungen eingereiht, welche aber doch auf dem Fusse gleichsam miteinem General-Pardon der entsetzlichsten Schandthaten wiederumund mit aller Vorsicht gemildert wurden, die offenbar erpressteAbdankung des Bürgermeisters Dauven trug natürlich die voll-kommenste Bestätigung und gar ein unerwartetes Lob dieses Man-nes davon, den sie doch vom Anfange her und durch den ganzenFortgang der rasenden Auftritte an Ehre, Leib und Vermögen zuwürgen getrachtet hatten. — So wussten die Rebellions-Anstifterihre Schandthaten unter dem Gewichte der Mässigung und demfalschen Scheine Rechtens zu verbergen.
§ 51.
Zufolg der nemlichen Überkömst liess sich der Schöffen vonLonneux allsofort den Bürgermeistern beisetzen und zu den anderenStellen setzte man seine Anhänger soviel sich deren nach ihrenÜberlegungen für dieses mal in den Magistrat einpressen Hessen.Hierüber braucht es nun [aber keines weiteren Erwähnens. Manbittet den Eingang und ersten §ph nachzudenken und sich dann ausder Amtskaperei dieser Leute zu überzeugen, dass man sie vomrechten Flecken beurtheilt habe.
') Abgedruckt S. 210 ff. dieses Bandes.