§ 11.
inzwischen fielen die ungestümen Querulanten mit einen!Abdrucke über den andern ins Publikum und auf den Rath zu, wovonAnlage5 u. c. sie in den Anlagen Ziffer 5 und 6 ein Muster der niedrigsten Ver-leumdungen und der respektlosesten Ausdrückungen gegen ihrerechtmässige Obrigkeit darstellten: In der That legten sie darinnihren unversöhnlichen Hnss wider den Magistrat und seine Haupt-glieder am Tage, es ist darinnen nichts gründliches, sondern nurfühlbare Leidenschaft in einem unerträglichen Wortschwulste vor-getragen, zum Blendwerke des Publikums anzutreffen 1 ).
§ 12.
Hier ist der Ort und die Stelle nicht, dem Innbegriffe dieserweit eher in die Klasse wahrer Schmähschriften, als einer gründ-lichen Besehwerdeführung hingehörigen Stücke umständlich nach-zugehen und ihn zu widerlegen, dies war und ist der Rath diesenPrivatleuten unter keinem erdenklichen Scheine schuldig; Und wärees nicht für das Ansehen des Raths, wobey die Landeshoheit be-ruhet, gar zu herablassend gewesen, mit diesen Leuten die zudemdie niedrigste Sprache des Pöbels zum Vortrage ihrer hass- undrachvollen Gesinnungen sich bedienten, in einer Art öffentlichenSchriftwechsels, wovon die brausenden Querulanten nach Jahr undTag schwerlich ein Ende gemacht hätten, sich verwickeln zu lassen?
§ 18.
zurcv 4. Beinebst die Auskunft in obiger Anlage Ziffer 4. hatte
mit einem Geiste der Voraussehung manche Stellen der nach-herigen querulantischen Druckschriften bereits im Voraus weg-geräumt, auch erlies der Rath die Ueberkömsten vom lOtenZiffer 7 u. 8. May und 9ten Junius 2 ) in den Anlagen unter Ziffer 7 und 8,worinn unter kurzen Begriffen die hauptsächlichsten Scheinredenjener Nachgeburten vernichtiget würden, Und so lohnte es dem-nach gar der Mühe nicht, mit abermaligen ausführlichen Beant-wortungen den ohnehin unbefugten Widersageren ihren Frevel,den sie bei ihren vergällten Herzen und amtssüchtiger Absichtenanzuerkennen doch nicht gestimmt waren, vor Augen zu legen.
§ 14.
Wehrend dass nun die angelegten Druckschriften in denHänden der Bürger, wovon der grösste Theil seiner rechtmässigenObrigkeit aus innerlicher Ueberzeugung hold verbliebe, zirkulir-ten, und da der Schöffen Lonneux et Consorten den kleinen Fort-
1 ) Gemeint sind wahrscheinlich die am 21. April 1789 ilber-gebene Vorstellung und Bitt, abgedruckt S. 380 ff. und die Jie-schwerdeschrift vom 19. Mai 1789, S. 204 ff. dieses Bandes.
-) Beide abgedruckt S. 200 f. dieses Bandes.