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1 (1890)
Entstehung
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511
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5ii

dass sein letzter Streich durch die Verfälschung der Wahlen ge-lungen und er auch für das folgende Jahr in seinem so misbrauclitenBesitze des Raths durch eine falsche Wahl bestätigt seye. (§. 132.13G. 137.) Zerstörte Hoffnung und gerechter Unwillen machte nunalles durcheinanderlaufen. Das Volk hatte sich schon vorher andas ltatlihaus gedrängt; als aber jene entscheidende Nachrichterschien, war es nicht mehr aufzuhalten. Bs stürmte mit Prügeln,die der Zufall ihm in die Hand gab, nach dem Rathssaal zu, ummit eigener Hand an denen Rache zu nehmen, die es so sehrbeleidigt hatten und vor deren künftigen Beleidigung es sichfürchtete. Jetzt zeigte sieh aber hauptsächlich der Plan, den manaltpartheyischer Seits sich vorgesetzt hatte, in Unruhen nämlichsein Heil zu suchen. Das Rathhaus, welches man am 25ten Mayund einigen nachherigen Rathssitzungen unnöthiger und vielmehrruhstörischer Weise und Konstitutions-widrig von oben bis untenmit Nachtwächtern und Soldaten umzingelt hatte, war nun mitkeinem Mann besetzt (§. 138), ob man gleich magistratischerSeits schon vor zwey Tagen von Unsicherheit der Rathssitzungenin einem Ueberkömmst gesprochen hatte. (§. 121.) Die Soldaten,welche dieses Benehmen selbst nicht begreifen konnten, hattengefragt, ob man denn das Rathhaus nicht besetzen wollte underhielten zur Antwort: es sey keine Ordre darzu gegeben. (§. 138.)Der Wachthabende Offizier sass mit seinen Kommandirten in seinerHauptwache unter dem Rathhaus ruhig und liess den Pöbelunmittelbar neben sich die Treppe hinauflaufen, welcher nun obendie Rathsthür sprengte und die Rathsherren mishaudelte.

§. 207. Da nach diesem allem nun ganz gewiss ist, dassdie Dauvensche Parthey durch ihre tibele Administration, ihrnachheriges Betragen, durch die verweigerte Untersuchung derBeschwerden und die gewaltthätige Konstitutions-widrige Art, wiedieses geschah, sich den gerechtesten Hass des Volkes zugezogenund so den Grund zu den in Frage stehenden Unruhen gelegthat, und dass sie auch solche nachher durch alle möglichenReizungen von Mäckeley, unrechtmässige Ueberkömmste und durchselbst von ihren Anhängern bekannt gemachte Wahlverfälschungenzum Ausbruch gebracht hat, ja, dass sie noch darzu diesen Aus-bruch auf vorsätzliche und nach allen Rechten besonders für eineObrigkeit sträfliche Art nicht hat hindern wollen, S) so ist es

g) In Crimine fractse pac. publ. qni Crimen impedire potest & nonimpedit fraotsB pacis reus est,

Magistratus latam & levem culpam prsostare tenetur, etiam inomittendo. L. C. ff. de administ. rer. de univ. pert. Bimmen), üb. 50.tit. 8. ad hanc leg.