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1 (1890)
Entstehung
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508
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§. 199. Der Magistrat aber, welcher sah, dass aller m denWeg gelegten Hindernisse ungeachtet die letzterwähnte zahlreicheWahl nicht zu seinen Gunsten ausgefallen war und der hiervon übelauf die folgenden schloss, suchte nun den Rathswechsel selbst zuhemmen, und da er wusste, dass die zu diesem Ende zu gebendeobrigkeitliche Verordnung als solche das leisten musste, wozu mansie bestimmte, über dies aber von jeher die Würkung gethan hatte,dass das Volk, welches darinn eine Konstitutions-widrige Hemmungseiner Wahlfreyheit sali, dadurch allemal aufs äusserste gebrachtwurde, (§. 34. seqq.) so hoffte er, wenn das eine nicht anschlagenwürde, durch das zweite im Trüben zu fischen, und unter demVorwand von Unruhen, die er hoffte, die Eintretung neuer Raths-glieder hindern zu können, und so erliess er ein Ueberkümmst,welches die auf der Krämerwahl vorgefallene Händel gegen alleUeberzeugung des ganzen Aachenschen Publikums der Bürgerschaftzu Last legte und nicht allein diese Wahl unter jenem Vorwandals nichtig erklären, sondern auch alle anderen noch künftigenZunftwahlen hemmen wollte; (§. 112.) da es aber gar zu leichtwar, die Ungerechtigkeit dieses magistratischen Eingriffs in bürger-liche Rechte zu zeigen, so reichte die äusserst aufgebrachteBürgerschaft auf der Stelle eine Protestation ein, welche erwies,dass jene magistratische Verordnung, so ungerecht sie in Ansehungder Krämerwahl sey, es dennoch mehr in Bezug auf die übrigesejm müsse. (§. 113.)

§. 200. Eine Protestation hatte der Rath nicht erwartet,und da er sich bey seinem offenbaren Unrecht vor ihr, als welcheden Weg zur Klage an die höchste Reichsgerichte bahnte, eben sosehr fürchtete, als er Unruhen wünschte, so sah er sich genöthigt,sein Ueberkümmst wieder zurückzunehmen, welcher seiner Verfügunger zum Schein und gegen sein eigenes Benehmen eine Warnungbeysetzte, dass die künftige Wahlen vor sich gehen sollten.

§. 201. Von diesem Augenblick an existirten keine Unruhenmehr, die Bürgerschaft war zufrieden, dass der Rath ihr Wahlrechtnicht mehr streitig machte, und der Magistrat sah jetzo kein Mittel,Händel zu stiften, weil man sich bürgerlicher Seits davor zu sehrhütete. Nun fielen aber die hiernach vorgenommenen Wahlen alleohne Unterschied zum Vortheil der Bürgerparthey aus, und esschien die Sache sich den 22ten Junius wirklich dahin zu lenken,dass die neu einzutretende Hälfte des Raths grösstentheils ausbürgerlich Gesinnten bestehen werde. Wenn dieses geschah, sowar für den alten Rath kein Heil mehr, er griff daher zumzweytenmal zu seinem Lieblingsmittel und erklärte unter demerdichteten Vorwand ermangelnder Sicherheit, dass der Rathswechsel