506
worden war, wurde das Volk natürlicherweise gegen die DauvenscheParthey immer mehr aufgebracht.. So ward der Grund zu Unruhengelegt, welche durch das nachherige Betragen eben dieser Partheygeflissentlich gereitzt, nothwendig ausbrechen mussten.
§. 195. Jetzt freute man sich der Stadt Aachenschen Ver-fassung, welche das Mittel in die Hand gab, durch den jährlichenRathswechsel den Magistrat in seinen Gliedern zu verändern undso dem bisherigen Unwesen wenigstens auf künftige Jahre zusteuren. Diese Hoffnung hielt allein den Unwillen des Volks zurückund es ertrug leichter das gegenwärtige Uebel bey der Aussichtder herannahenden Beendigung. Herr Bürgermeister Dauven hattenämlich gleich nach dem 25ten May die Verfügung ergehen lassen, dassdie gewöhnlichen jährlichen Rathswahlen gehalten werden sollten.Und bey diesen suchte nun die Bürgerschaft aus ihrer Mitte soviele ihres Zutrauens würdige Männer in den Rath zu präsentiren,als von den bisherigen alten Rathsherren Konstitutions-müssigabgehen mussten.
§. 190. Diesem Gebrauch der Wahlfreyheit widersetzte mansich nun Dauvenscher Seits aus allen Kräften und suchte hingegenblos solche zum Rath zu bringen, welche von dieser Parthey undalso mit den bisherigen Verwaltern einverstanden waren, zu welchemEnde man schon bisher alle Arten von Stimmwerberey angewendethatte. Diese war auch zu Erreichung der jenseitigen Absichtenum so nöthiger, da sich Herr Bürgermeister Dauven am 25ten Mayso benommen hatte, dass der Unwillen der Bürgerschaft gegen ihnnur zu gewiss war, daher dann alle bürgermeisterliche undmagistratische Gewalt aufgeboten ward, die Bürgerschaft durchDauvensche Anhänger und andere mit Amtstrotz erzwungene odergekaufte Stimmen zu überwiegen. Man sah aber bald, dass allediese Mittel allein nichts halfen. Tn den meisten Zünften warddie magistratische Parthey mit allen ihren gezwungenen Offizianten,Soldaten, Arbeitsleuten, Armen, derer Anverwandten und sonstigemAnhang durch die Bürgerschaft überstimmt, und nun nahm manseine Zuflucht zu andern Mitteln, welche ergiebiger schienen, aberauch desto schändlicher waren und die Verachtung der Bürgerschaftund ihren Hass vergrössern mussten.
§. 197. Es wurden nämlich die Stadtsoldaten ein für allemalbeordert, unter Befehl des Richard Reumont und des WerkmeisterWildt in den diesen beiden gehörigen und andern Häusern diegezwungene und gekaufte Zunftglieder zu bewachen. (§. 94. 110.)Man nahm Bürger mit Gewalt und List von den Strassen weg,sperrte sie ein rt ), und wenn sie sich widersetzten, liess man sie
d) Qui liberum hominem dolo malo incluserit, committit vimpublicam D. de vi publ.