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1 (1890)
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504
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Entscheidend konnte aber niemand darüber urtheilen, weil auchdie Rathsherren, welche sie nur in ihren Häusern gesehen hatten,sie weder einzeln gründlich beurtheilen konnten, noch ohne zusammenberufen und im Ratlie versammlet zu seyn, darüber zu richtenberechtiget waren, und doch hatte Herr Bürgermeister Dauven diebürgerschaftlichen Klagen an die Geschickten verwiesen. Solltendaher die Beschwerden nicht ganz ununtersucht bleiben, hatte dieBürgerschaft noch Hoffnung, dem eingerissenen -Ucbel gesteuert zusehen, so musste die nächste Rathsversammlung darüber entscheiden.Je wichtiger die Sache, je mehr dem Ganzen daran gelegen war,desto sehnlicher ward die Entscheidung selbst erwartet; um aberauf der einen Seite der Weisung des Herrn Bürgermeister Dauvenzu folgen und auf der andern der Sache selbst desto sicherer zuseyn, übertrug die Bürgerschaft ihre sämtliche Vorstellungen derSternzunft und bath sie, dafür Sorge zu tragen, dass jene im Rathzum Vortrag gebracht, darüber, gestimmt und entschieden werdenmöge, wie die bisherigen Gebrechen untersucht und abgethan, diekünftigen aber besstmöglichst verhütet werden könnten.

§. 189. Nach allem diesem und in einer Lage, wo dersehnlichste Wunsch eines ganzen Volks die wichtigste Entscheidungund mit dem grössten Recht verlangte, konnten keine Dinge ge-schehen, welche es mehr aufbrachten, mehr von der bisherigenund jetzigen Ungerechtigkeit ihres Magistrats überzeugten, alsfolgende: An dem Tag, wo der Bürgermeister, gegen welchenso viele unentschiedene Klagen vorlagen, aufs neue wieder vereidetwerden sollte, wo das Volk also auch aus diesem Grund mit Rechtverlangte, dass er sich von allem Verdacht reinigen und dadurchsein Zutrauen auf die künftige Zeit seiner Regierung erwerbensolle; an diesem Tage that Herr Dauven gerade das Gegentheil,weil er nämlich nach den bisherigen Vorstellungen der Bürgerschaftund seiner darauf gegebenen Verweisung an den grossen Rathgar nicht zweifeln konnte, dass jene sich nun melden und verlangenwerde, sie mit ihren so gerechten als dringenden Anfoderungennicht mehr herum zu leiten, sondern den darinn enthaltenen Klagendurch gehörig rechtliche Verfügungen abzuhelfen und er dochdieses nicht zu thun fest entschlossen war, so machte er öffentlichsolche Vorkehrungen, welche erwiesen, dass er Dinge im Schildeführte, wovon er gewiss wusste, dass sie das Volk im höchstenGrade beleidigen würden. (§. 83. 84.)

§. 190. Um nämlich mit despotischer Gewalt allen bürger-lichen Vorträgen das Rathhaus zu verschliessen und geAviss zuverhindern, dass keine Klagen der Bürgerschaft bis zu demversammelten Rath gelangen könnten, veranstaltete er eine