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Fall gesetzt wurde, nach seinen Begriffen gut oder schlecht zuurtheilen, ob Herr Bürgermeister seine Handlungen vertheidigt habeoder nicht. Da aber jene Auskunft so übel ausgefallen war, dassauch jeder gemeine Mann daraus sehen konnte, wie die haupt-sächlichsten der Beschwerden nicht abzulehnen seyen, sondern demMagistrat und seinen Gliedern zu Last blieben, so folgte hierausder allgemeine Schluss, dass der jetzige Rath seine Schuldigkeitnicht gethan habe, nicht tliue und folglich ein übeler Vorsteherdes Staats sey.
§. 186. Die Beschwerdensache, welche ihrer Natur nachohnehin unter der ganzen Bürgerschaft bekannt war, verbreitetesich nun durch die an den Häusern vertheilte Auskunft nochallgemeiner und ward die ganze Unt erhaltung der Stadt vom Erstenbis zum Geringsten. Alles, was aber sowohl bey einzelner Ueber-legung als bey jeder Unterhaltung in Gesellschaften und in Schenkenherauskam, war, dass Herr Bürgermeister Dauven und seineAnhänger mit der ihnen anvertrauten obrigkeitlichen Gewalt undden städtischen Einkünften so umgegangen seyen, dass sie es inEwigkeit nicht verantworten könnten, und war der Bürger hierüberunwillig, so wurde er es natürlicher Weise doppelt, dass diegehörige Untersuchung derselben verhindert werden wollte.
§. 187. Noch eine kleine Hoffnung blieb übrig: wollte HerrBürgermeister Dauven zu Untersuchung der Beschwerden keinebürgerliche Deputation gestatten, so war er doch wenigstensschuldig, deren eine aus Gliedern des Raths niederzusetzen oderdie Untersuchung selbst dem Rath vorzulegen ; und da er diesendlich auf eine weitere Vorstellung, welche ihm bürgerlicher Seilsüberreicht wurde, versprochen hatte, (§. 81.) so wartete dieBürgerschaft auf die grosse Rathsversammlung, um bey dieserihr angebx-achte Klagen zu wiederholen und von ihr denn eineVerfügung zu gewarten, welche wenigstens für die Zukunft eineVerbesserung der bisherigen Fehler hoffen lassen würde.
§. 188. Ganz bald sah man, dass Herr Dauven nichtLust habe, eine besondere Rathsversammlung zu betagen, unddaher musste die Hoffnung zu dem von ganz Aachen so sehrgewünschten Zweck bis den 25ten May ausgesetzt bleiben, wovermög der Aachenschen Grundverfassung der grosse Rath sichgewiss und nothwendig versammeln musste. Dieser Tag war nunauf alle Art entscheidend; die Untersuchung der Beschwerdendurch eine bürgerliche Deputation war von der Hand gewiesenworden. Die von Herrn Bürgermeister Dauven ausgetbeilte Aus-kunft war nicht hinlänglich gewesen, sondern hatte vielmehr dieBürgerschaft von dem Unbestand seiner Vertheidigung überführt.