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1 (1890)
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abgenutzter Markenstücke hatte man eingezogen, und sie entkamen,ohne dass man wusste, wohin. Uüberhaupt konnte niemand erfahren,wie es mit der Verwaltung der städtischen Einkünfte hergehe,weil nach der bisher gegoltenen Gewohnheit die jährlich öffentlichzu verlesenden Rechnungen in Millionen Marken abgefasst und soschnell verlesen wurden, dass niemand im Stande war, etwas davonzu verstehen, und noch weniger sie zu beurtheilen. Wenn nachallein diesem noch jemand in Aachen an übeler Administrationder öffentlichen Gefälle gezweifelt hätte, so wurde er nun endlichdavon ganz überführt, dass, obgleich seit drey und zwanzig Jahrendurch vermehrte Auflagen und sonsten die städtische Einkünftebeträchtlich vergrössert und durch die Abschaffung mehrererAemter die Ausgaben vergeringert worden waren, dennoch diestädtischen Schulden anwuchsen.

§. 181. Hiernach war nun fast niemand, der nicht einsah,dass alles dieses in Zukunft nicht mehr dauern könne, und dass,wenn die bisherige Verwaltung der obrigkeitlichen Rechte sowohlals der städtischen Einkünfte sich nicht änderten, alsdenn die Stadtüber kurz oder lang zu Grunde gehen müsse. Um diesem Uebelwo möglich noch zuvorzukommen, ergriff nun die Bürgerschaftein Mittel, welches schon mehrmal geholfen hatte und so konsti-tutions- als zweckmässig war, wodurch man nämlich auf der einenSeite die vorliegenden Gebrechen untersuchen und ihnen abhelfen,auf der andern aber das Zutrauen der Bürgerschaft gegen deiiMagistrat wieder herstellen und so das zum Bessten des Staatsnöthige gute Verständniss zwischen beiden wieder einführenkonnte. Es wurden nämlich die hauptsächlichsten der Beschwerdenaufgezeichnet und bey Einreichung derselben verlangt, dass einebürgerliche Deputation zu deren Untersuchung observanzmässig *)niedergesetzt werden möge.

§. 182. Man konnte unmöglich denken, dass der Rath diesemgerechten Verlangen etwas in den Weg legen werde, weil ihmselbst daran gelegen seyn musste, durch gehörige Offenlegung derRedlichkeit seiner Handlungen der Bürgerschaft zu zeigen, dassihre Vermuthung ungegründet und die ihm bisher anvertrauteobrigkeitlichen Rechte nach Pflicht und Gewissen verwaltet wordenwären, um so mehr, als es gewiss war, dass alle bisher im Regimentgewesene Magistratsglieder, gegen welche man mistrauisch ge-

*) Die letzte bürgerliche Deputation dieser Art war vom Rathim Jahr 1763 zu Untersuchung der Handlungen des noch lebenden HerrnAltbürgermeisters Strauch niedergesetzt worden und der verstorbene HerrBürgermeister von Loneux verlangte selbst deren eine, als er Mistrauenbey der Bürgerschaft merkte.