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1 (1890)
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sich durch keine Art von Forcht zu etwas Unrechtes würdenbewegen lassen, wie auch dieses die obige ßeylage Num. 12 erweiset.

§. 164. Als aber Eichlioltz, nachdem er wieder auf demMarkt unter dem Haufen gewesen war, zurückkam, von neuemzu lärmen anfieng und mit noch grösserm Ungestümm alsbisher, in den Rathssaal eingelassen zu werden und die oberwähnteBürgermeisterwahl und zwar in der Person des Schöffen von Loneuxverlangte, so ward er abermals mit dem Bedeuten abgewiesen,dass man nichts anders als einen schriftlichen Vortrag annehmenwerde.

§. 165. Da hernach aber der Auflauf auf den Markt immerärger ward und fast kein Mittel übrig blieb das Volk zu beruhigen,sali sich der Rath durch die auf einer Seife ihm obliegende Pflichtenzu Befolgung der Konstitution und auf der andern Seite durchdie drohende Gefahr in die grösste Verlegenheit gesetzt. Als mannoch hierüber ganz unentschlossen war, tliat Herr Bürgermeistervon Wylre nach Num. 113 dem Rath den Vortrag, dass man, umauf der einen Seite nicht gegen die Grundgesätze anzustossen unddoch auf der andern den Kopf aus der Schlinge ziehen zu können,in vorliegendem ausserordentlichen Fall sich auf ein dritteres zuvergleichen suchen möchte, und dies könnte wohl darinn bestehen,dass man ihm Herrn Bürgermeister von Wylre statt des heuteabgetretenen Herrn Dauven den letztabgestandenen Herrn Bürger-meister Brammertz *) zur Seite setzte, dann aber zu Beruhigungdes Volks den demselben so am Herzen liegenden Schöffenvon Loneux **) mit seiner Einwilligung nur pro Pace Populi &absque Prsejudicio Constitutionum & Consequentia zum Beysitzererwählte.

*) Wenn im Lauf des Jahrs einer der regierenden AaclienschenBürgermeister mit Tode oder sonst abgeht, so kömmt der in dem letztenJahr abgestandene ipso Facto herkömmlich zur Regierung; ingefolgdieser Verfassungsart kam so im Jahr 1774 Herr Bürgermeister Kahrnach dem erfolgten Absterben des Herrn Bürgermeister Chorus wiederzu seiner im vorigen Jahr niedergelegten Regierung, nach eben diesemMaassstab musste also auch nach der vor Ende seines Regierungsjahrserfolgten Entsagung des Herrn Dauven der obbemeldte Herr BürgermeisterBrammertz wieder eintreten; so waren nun wieder die beiden Bürger-meisterstellen besetzt und Loneux wurde also nur pro Forma und zumUeberfluss, dessen Amt die Stadt Aachensche Verfassung sonst gar nichtkennte und welches er nie angetreten hat, angestellt.

**) In Aachen war nie ein Bürgermeister beliebter gewesen, alsder Vater des obbesagten Herrn Schöffen, welches sich beym Volk aufden Sohn fortpflanzte.