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1 (1890)
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493
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§. 158. Dieses that einige Wlirkung, jenes ward eiwasrulliger, erwartete aber nun, was der Rath zu seiner des Volksvölligen Sicherstellung *) in Ansehung der gerichtlichen Annahmeder Dauvenschen Entsagung verfügen würde. Herr Bürgermeistervon Wylrc liess den grossen Rath auf den nämlichen Nachmittagdurch die gewöhnliche Rathsdiener gehörig zusammen berufen, **)und da dieses ruchtbar wurde, blieb alles bis dahin in Erwartung.

§. 159. Als der Rath gegen vier Uhr sich zu versammelnanfieng, ward der Auflauf wieder grösser und das Volk drängtesich immer näher und näher au das Rathhaus, um zu erfahren,was da beschlossen werden würde.

§. 160. In dem zusammen gekommenen Rath fiel die ersteUnterredung auf die vom Herrn Bürgermeister Dauven gescheheneNiederlegung seiner Stelle, wobey sogleich einige Rathsherrenerinnerten, dass die vorhandene schriftliche Entsagung dazuüberhaupt nicht hinlänglich und es gar wohl möglich sey, dass esnicht der freye Wille des Herrn Bürgermeisters wäre. Daher dennder Vorschlag geschah, dass man eine Deputation, um ihn darüberzu befragen, an denselben senden möge, welches denn nach ge-schehener Umfrage auch beliebt ward, zwey Rathsherren, TheodorKraemer und Dr. Vossen nebst dem Rathssekretair Becker wurdendahin gesandt und letzterm die besondere vertraute Instruktionerlheilt, dass er Herrn Bürgermeister Dauven ganz freundschaftlichfragen solle, ob die geschehene Niederlegung der Bürgermeister-würde seiner Intention gemäss sey. Wäre dieses nicht, so mögeer es nur offenherzig sagen; sein schriftliches Zeugniss sey zu

*) Man niuss wissen, dass die Hauptgährung und derjenige ob-bemerkte Auflauf besonders durch die Besorglichkeit veranlasst wurde,dass die neue Parthey sich vielleicht ohne Zutliun des Volks mit deralten aussöhnen möchte, wie dies bereits mehrmalen von seinen Rädels-führern geäussert worden war. Seiner Excessen vom 24ten wohl bewusst,dachte es sich nichts natürlicher, als dass es bey dieser Vereinigung mitBeybehaltung der alten Bürgermeister die strengste und schnellsteBestrafung zu gewarten haben würde und wünschte daher um so heftigereinen neuen Regenten, der seine Würde nur ihm zu danken haben unddaher Nachsicht gebrauchen würde.

**) Die Zusammenberufung des Stadt Aaclienschen grossen Rathsgeschiebt auf folgende Art: der jedesmalige Wächter des sogenanntenBesteders Thors muss solche den sämtlichen Wächtern der Mittelthorenansagen, diese machen es allen Wächtern der äussern Thore bekannt,und so verkundigen es die Mittelthorwächter den Gliedern des kleinenRaths und die Wächter der äussern Thore den Dienern der Zünfte, damitdiese es den Gliedern des grossen Raths bekannt machen. Die Beamtenselbst werden durch die Rathsdiener beschieden.

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