Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
492
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sein Bett setzen und alles zum Schreiben nötliige hergeben möge.Diese brachte auch wirklich aus einem linker Iland im Zimmerstehenden Schrank Dinte und Papier lierbey und Herr BürgermeisterDauven ersuchte selbst den gegenwärtigen Notarius Strauch, dasser sich an den nahe zum Bett gestellten Tisch setzen und schreibenmöge, was er ihm in die Feder dictiren würde.

§. 155. Dies geschah, und so ward die sub Num. 108abschriftlich anliegende Abdankung niedergeschrieben, worinn, wiesolches aus dieser genommenen Ebenschrift erhellt, besagter HerrBürgermeister selbst einiges ausstreichen und hinzusetzen lies.?, *)worauf er diese Urkunde mit seiner eigenen Hand unterzeichnete,von Braumann und van Houtern sie als Zeugen unterschriebenund die beiden mehrbesagten Nolarii die Wahrheit der Unter-schriften bekräftigten.

§. 156. Nach geschehener Ausfertigung forderte HerrBürgermeister Dauven ausdrücklich von den Gegenwärtigen, dassman die geschehene Niederlegung seines Amts zu Herstellung seinerBuhe bekannt machen möge und zeigte eine grosse Aengstigkeit,welche sich vorzüglich auf das Betragen der ihm bisher zugethangewesenen bezog; wo er denn äusserte: „dass noch nicht ein„einziger der Seinigen zu ihm gekommen und dass er längstens„um seine Entlassung angestanden haben würde, wenn er nicht„Ursache hätte, sich vor seinen eigenen Leuten zu fürchten," wieer das nämliche bald nachher nach Num. 109. an seinen nahenVetter und sehr angesehenen Handelsmann Gerard Heuseh äusserte.

§. 157. Mit dem obbemeldten Auftrag giengen nun die beideobbenannte Herren mit den zween Notarien wieder weg. Kaumwaren sie aber einige Schritte vom Hause entfernt, als sich schonLeute nach dem, was bey Herrn Dauven vorgegangen, erkundigten,zu deren Beruhigung man die gefertigte Entsagung sehen lassenmusste; und giengen sie .auf die sogenannte Vestibüle des Rath-hauses, wo Notarius Strauch jene zu Befolgung des vom besagtenHn. Bürgermeister gethanen Ansuchens nach Num. 110, öffentlichvorlas und so dem Volk bekannt machte.

*) Herr Bürgermeister Dauven hat nachher, Ausweis der jenseitigengedruckten und geschriebenen Rebellionsgeschichte, behaupten wollen,dass man ihm eine bereits geschriebene Entsagung vorgelegt habe; manbittet ihn also, sich hierüber gütigst zu erinnern, dass er auf das vonseiner Liebsten aus dem Schrank gehöhlte und ihm vorher eigenthümlichzugehörte Papier nicht allein seine Entsagung selbst, sondern auch diein obiger beglaubten Abschrift der Urschrift vollkommen ähnliche Ab-änderungen in dieselbe selbsten und gar freywillig hineingesetzf hat.