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1 (1890)
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474
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24 Stunden eine Hälfte des alten Raths abwei lseln, und wanndann auch grade nicht alle aufzunehmende Rathsglieder neu-partheyiseh seyn würden, so war doch gewiss, dass wenigstensimmer so viele in den Rath kommen mussten, als genug war, dembisherigen Unwesen zu steuren, und, wofür man sich am meistenfürchtete, näher in die Karte zu sehen. Dieses nun zu verhindern,war kein Mittel mehr übrig, als das einzige, welches man schonoft gebraucht (§. 34) und nur erst noch vor wenigen Tagen (§. 110)versucht hatie, dass nämlich der alte Rath sicli seiner bisherigenStellen durch eine von ihm selbst gemachte Verfügung auf längereZeit dadurch versicherte, dass der Rathswechsel selbst gehemmtwurde.

§. 121. Es ward daher unter dem Vorwande, dass bey deigestrigen Vorlegung der Jahresrechnung ein Theil derselben abzu-lesen vergessen worden sey, oder dieses noch nicht habe geschehenkönnen, den22ten eineausserordentlicheRathsversammlung gehalten,bey welcher aber, ob es gleich seit dem 17ten Junius bis hieltet-nach Num. 84 in der Stadt vollkommen ruhig gewesen war, sowie Tags vorher das Rathhaus mit Soldaten und Nachtwächternbesetzt und Konstitutions-widrig (§. 118) verschlossen wurde.Hey dieser Rathsversammlung erschien der Baumeister Thenenetwas später und zog gleich bey seiner Ankunft ein Stück Papieraus der Tasche, auf welchem der entworfene Plan und das, wasman itzt zu verfügen für dienlich hielt, verzeichnet stand, undnachdem er solches dem Herrn Bürgermeister von Wylre überreichthatte, liess dieser es durch den Rathssekretarius Beckers vorlesen,und so ward auch der Inhalt desselben auf der Stelle, nach Num. 85,„per Majora von einem ehrenvesten Rath zum Ueberkömmst„approbiret. In demselben hiess es in Form einer Propliezeihung,„dass bereits empfundene Vorgänge und dazu gekommene Drohungen„dem hohen Rath gnugsam vorbedeuteten, dass für ihn bey Hin-„und Abgehung zu und von dem Rathhause, ja auf dem Rathssaale„selbst, keine Sicherheit vorhanden sey, *) und er daher bis zu

*) Unbegreiflich ist diese Voraussagung an einem Tage, wo er-wiesener massen, sub Num. 84, alles ruh'g war, zu einer Zeit, wo auchkurz vorher keine Unruhen gewesen und die letzte bey der Krämerzunftselbst von altpartheyischer Seite vei anlasst worden waren, zu einer Zeit,wo von neupartheyischer f eite so wenig auch nur scheinbar sträflicheHandlungen begangen wurden, dass selbst die jenseitige Rebellionsgeschichtedarüber den Beweis dadurch liefert, dass seit dem 17ten .Tunii, als demTag, wo der Rath zum erstenmal eine Verfügung zu seiner Verewigunggab, bis auf den oben angeführten 22ten keine einzige solche Handlunghat ei probet werden können.