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1 (1890)
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475
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„von Kaiserlicher Majestät erlassenen allerhöchsten Verordnungen„weiter nicht zu Käthe zu gehen beschlossen habe. Es werde„hierdurch aber gleichwohl keine Verlängerung des Raths bezielt,„da der halbe Theil von selbst abgehen, auch die Ergänzung des„Raths nur bis auf allerhöchst gedachte Kaiserliche Weisung ver-schoben bleiben werde.*) Die Judicialsachen und deren lnstruirung„blieben den Känzleyen, Sindicis und Secretariis, die Oeconomica„aber den in jedem Fache annocli vorgesetzt blei-benden Beamten respective und vier Neumännern„immittels überlassen.**) Während dieser Rathsversammlung„war das Volk auf ihren Ausgang um deswillen sehr aufmerksam,„weil es bereits einige Tage vorher verlautet hatte, dass man„magistratischer Seits den jährlichen Rathswechsel diesmals zu„hemmen gewiss Mittel finden werde, und drängte sich nach dem„Rathhaus zu, um jenes zu erfahren." Die Rathsglieder aber,welche an der Ueberkömmsts Verfertigung hatten Theil nehmen

*) Wer sieht liier nicht, dass der Rath selbst fühlte, was für eineWürkung sein Ueberkömmst tlmn werde? Wie übel er aber den ge-rechten Vorwurf einer vorhabenden Verewignng ablehnte, sieht manbeim ersten Anblick, wenn man weiss, dass kein Mensch in Aachen, seyer auch von der niedrigsten Klasse, durch jenen magistratischen Vorbehalt,dass dennoch die eine Haltte des Raths abwechseln werde, in seinerMeinung irr geführt werden konnte. Man wusste zu wohl, dass demHerrn Bürgermeister Dauven an diesem Abgang gar nichts gelegen war,durch ihn geschah nichts anders, als dass ein Theil des Raths abgieng,welchen man bürgermeisterlicher Seits nur zu gut ausser Activität zu setzenweiss, und es wurde folglich dadurch nichts anders bewiirkt, als dass er aufeinen geringen und eben dadurch noch enger verbundenen Theil seinerAnhänger die unumschränkte Regierung der Stadt Aachen concentrirte.Der Hauptumstand aber, für welchem er sich fürchtete, dass nämlichFremde, nicht Kreaturen, nicht Anhänger von ihm in den Rath kommenund die dasige Stellen und mit ihnen die damit verknüpfte Einsichttheilen möchten, blieb immer bis auf weitere Verfügung ausgesetzt,und so war auch mit obiger angeblichen Abwechselung dennoch derganze Dauvensche Zweck erreicht.

**) Ein Vorbehalt, wodurch alles, was man in obigem Ueberkömmstder Stadt Aachenschen Konstitution und der in ihr bestimmten jährlichenhalben Abwechselung des Raths noch zu gefallen zu thun schien, ihr aufeinmal im Ganzen wieder nahm; die ganze Direction und Führung derGeschäfte und was noch hauptsächlicher war, die ganze Verwaltung derstädtischen Finanzen blieb den Männern überlassen, die sie bisher geführt,und grösstentheils so übel geführt hatten, und die Eintretung andererneuen war zurückgesetzt und erstere folglich vor aller Nachsuchungderselben gesichert. Was konnte man durch ein Ueberkömmst mehrzuwege bringen?