Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
473
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anstossenden Nebenzimmer nn<1 auf der dahin führenden Stiegestand ein starkes Kommando städtischer Grenadier mit Ober- undUntergewehr, welche alle und jede, so etwas von der Rechnungs-vorlegnng zu sehen oder zu hören Lust haben möchten, mit Gewaltabzuhalten die strengste Ordre hatten, und so getraute dann auchkein Bürger sich dem Rathssaal zu nähern.

§. 119. Wärend dieses auf dem Rathhaus vor gieng,eröugnete sich auf dem Markt vor demselben folgender Vorgang:Es kam nämlich bey Gelegenheit des eben damals gehaltenenMarkttages ein, wie es schien, betrunkner Nadlersgesell vorbeygegangen, wobey er „Vivat die neue Parthey," schrie. Vier bekannteAnhänger des magistratischen Theils, Wilhelm Caffe, Peter Riifgens,ein Jennes und ein Zievern, der Abschaum des Pöbels und wegenihrer vielfältigen Ausschweifungen bey den Aachensehen Send-und Kührgerichten berüchtigte Schläger, nahmen von diesemVivatschreyen Gelegenheit, jenen armen schwachen Menschen sozu prügeln, dass er, nach Num. 83, am Kopf blutete und zuBoden fiel. Als die Bürger herzu eilten und diesen Menschenaus ihren Händen befreyeten, „so stellten sich die besagten Schläger„zwischen das Geländer der am Rathhaus befindlichen Hauptwache,„und der benennte Zievern nahm eine daselbst befindliche Soldaten--„Hinte und wollte, nachdem er den Hahn gespannt hatte, damit„unter die zusammengelaufenen Leute schiessen, wurde aber hieran„durch die hinzugeeilte Stadtsoldaten verhindert; und nun giengeu„die vier benennte Pursche in die Hauptwache." *)

§. 120. Als nun alle bisher noch vorgenommene Zunftwahlen,als die der Stricker, der Schuster (§. 78 & 79) und der Schreiner,welche sich allemal so ruhig geendiget hatten, als sie Konstitutions-mässig und ordentlich waren gehalten worden, zum Vortheil derneuen Parthey ausfielen, so zeigte sichs deutlich, dass nun die Zeitzu Ende gieng, in welcher Herr Bürgermeister Dauven blos mitseinen Anhängern das Rathhaus besetzt hielt, und so Alleinherrscherwar. Jetzt musste binnen einer kurzen Frist von obngefehr

*) Unter was für eine Klasse Leute die vier öbererwähnte Purschegehören, ist zum Theil durch die sub Num. '83 nachgeschriebene Verfügungdes bürgermeisterlichen Gerichts erprobet, und man kann nach diesemund dem so sehr bekannten schlechten Betragen derselben kaum begreifen,wie man zwey aus ihnen nachher noch zu Unteroffiziers und Stadtsoldatenhabe annehmen mögen. Zu bemerken ist noch überdies, dass, als HerrVogtmajor nach der erzählten Schlägerey, welche er selbst nebst denGliedern des Schöffenstuhls von dem Rathhaus mitzugesehen, die Thäterarretiren liess, solche auf bürgermeisterlichen Befehl unter dem Vorwande,dass sie Bürger seyen, eine Stunde hernach wieder losgelassen wurden.