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Diese Protestation tbat ihre Wflrkung und der Rath erliess nunauf der Steile ein Ueberkömmst, durch welches die künftige Wahlmit Verwarnung gegen alle Ausbrüche von Unordnungen wiederaufgethan würde.
§. 117. Hierdurch war nun die Bürgerschaft über diesenPunkt wieder zufrieden gestellt, und die Zünfte, welche noch zuwählen hatten, warteten ruhig ab, wann ihre meistens altparlheyischeGreven sie zu den vorzunehmenden Wahlen laden würden, so wiezu Gewinnung dieser Zünfte für die magistratische Parthey diebisher getriebene Stimmwerberey wieder fleissig fortgesetzt ward.Man nahm nämlich unter andern, nach Num. 81. „einer 86jährigen„Wittwe, als der Mutter eines Meisters der Schneiderzunft, auf„Ordre des Herrn Bürgermeister das auf dem Rathhaus bisher„bezogene Armengeld, weil ihr Sohn bey künftiger Wahl nicht„für die magistratische Parthey stimmen wollte." Ebenso wurde,nach Num. 82. einem Stadtsoldaten, der zugleich Schneider war,auf dem Posten angedeutet, „dass er mit seinem Mitmeister Grünter,„so der bürgermeisterlichen Parthey zugethan, stimmen sollte„und miisste, mit dem mehrmals vorher schon gemachten Zusatz :„Münster, wann ihr nicht kommen wollet, so könnet ihr es sagen:„ob ihr den Dienst nöthig habt oder nicht." Dieser und andererMäckeleyen ungeachtet aber fiel die ltaths-Präsentationswahl derSchneiderzunft, welche den löten Junius in aller Ruhe und Ord-nung vorgenommen ward, zu Gunsten der neuen Parthey aus.
§. 118. Hiernach ward den 21ten Junius eine kleine Raths-versammlung gehalten, in welcher die jährliche Rechnungsablageder sämtlichen städtischen Gefälle vorgelegt werden sollte, undhierbey ist die Stadt Aaehensche Grundverfassung*) sowohl, alsdie bisherige Observanz unabänderlich festgesetzt, dass zum Beweisder ganz aufrichtig geführten Administration diese Vorlegung indem grossen Rathssaal und bey geöfneten Thüren und Fensterngeschehen muss, **) wobey es denn jedem Aachensehen Bürgerfrey steht, auch auf das Rathhaus zu gehen und dieser Handlungbeyzuwohnen. Diesmal musste Herr Bürgermeister Dauven nichtLust haben, dass jemand aus der Bürgerschaft die Vorlesung derbesagten Jahres-Rechnungen mit zuhöre, und es wurden daher andiesem Tag alle Fenster und Thüren des Rathssaal verschlossen,der an den Rathssaal anstossende grössere Vordersaal mit bowaf-neten Nachtwächtern besetzt und in dem andern an den Rathssaal
*) Siehe den Gaffelbrief von 1681, Art. 25.
**) Zum Beweis dessen wird oben über den vorgelegten Rechnungenausdrucklich angemerkt, dass sie bey offenen Thüren und Fensternverlesen seyen.