Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
469
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„sich hierbey ermächtiget haben möchten, alsofort und längstens„den nächstkünftigen Frey tag, als den 16ten Juni, Vormittags„Glocke zehn, den Herren Bürgermeistern auf dem Rathhaus„zu überliefern."

§. 113. Gegen diese Verfügung des Raths legte die Krämer-zunft durch ihre neu erwählte Greven gleich nämlichen Tags einefeyerliche Protestation bey dem Rathssekretair Beckers in Gegen-wart zweer Notarien ein, erklärte, „dass sie sich ihr Wahlrecht„auf keine Weise kränken und folglich auch ihren rechtmässig„gewählten Greven weder das Recht, bey gottesdienstlichen Ver-richtungen zu erscheinen, noch sonst ihr Amt zu verrichten„hindern lassen könnten;" und durch diese Verwahrung geschützt,ward nicht allein die bereits angesagte Rathswahl der Krämerzunftnoch am nämlichen Tage richtig und Konstitutions-mässig vorge-nommen, sondern andern Tags gieng auch die Frohnleiclinams-Prozession in gewöhnlicher Ordnung ganz besonders zahlreich vorsich, und die Krämergreven folgten ihr an der Stelle, die ihnenihr Amt anwies.

§. 114. Jetzt ereignete sich ein Fall, welcher der AachensehenBürgerschaft ausserordentlich anstössig war. In der vom HerrnBürgermeister Dauven den 16ten May 1786 ausgetheilten Auskunftoder Beantwortung der Beschwerden war auf den 33. Punktderselben, welcher von Bezahlung der Pachtgelder des Spieloktroyirten Reumont redete, gesagt worden. „Dieser habe bereits„mehr als 36000 Rthlr. bezahlt. Er würde auch noch um viele„tausend Rthlr. im höhern Vorschuss seyn, dafern er nicht„einen gar zu voreiligen Ueberfall bey den ersten Jahren hätte„empfinden müssen." Reumont hatte aber vermöge der subNum. 78 beygelienden Bedingnissen und deren N. 2 sich anheissiggemacht, längstens in zween Monaten vom Tag der Verpachtunganzurechnen auf die ganze in sechszig tausend Rthlr. bestehendeSumme des Pachtgelds, fünf und dreyssig tausend Rthlr. baar zuerlegen, davon keine Zinsen zu rechnen, von den übrigen fünf undzwanzig tausend Rthlr. aber jährlich sechszehn hundert sechs undsechszig und 2 „ Rthlr. quartaliter abzuführen. Jeder, der dieseswusste, dorfte kein grosser Rechenmeister seyn, um zu wissen,dass Reumont, wenn er auch nach der obangeführten Angabe desHerrn Bürgermeisters wirklich 36 tausend Rthlr. bezahlt gehabthätte, doch allemal, da die Pacht bereits acht Jahr dauerte, nochimmer wenigstens 12 tausend Rthlr. an das TErarium schuldigblieb. Und es war daher nichts als eine baare Unwahrheit, welchedieser in seiner Auskunft dem Publikum aufdringen wollte, „dass„der Pächter noch um viele tausend Rthlr. im höhern