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fortdauernder Bewegung sab; wobey denn unter ändern, nachNum. 45, in der Klostergasse auf einen vorübergehenden Bäcker-meister Brandt von einem andern Bäcker Lennerz und andern einAnfall gewagt ward, um jenen auf die Läube, wo die altpartheyischeZunffglieder versammlet waren, zu schleppen, der aber durchdazu gekommene Leute gerettet ward.
§. 96. Bey der Wahl selbst war die Läube bereits frühNachmittags „mit Dauvensehen Anhängern besetzt; und um 3 Uhr„wurden, Ausweis obigen Num. 44, die neu angeworbene Zunft-„glieder, unter Bedeckung von Stadtsoldaten, aus der Behausung„dos Werkmeisters Wild, drey und drey, über den Markt zur„Läube hingeführt." — Zu diesen stiessen, nach Num. 46, mehrereandere zur Wahl nicht gehörige Leute, welche zugleich mit aufdie Läube giengen, und mit Hülfe der Stadtsoldaten solche be-setzt hielten.
§. 97. Diese Vorgänge mussten nothwendig die Neugierdeso sehr reitzen, dass alle um die Läube gelegene Häusern mitZuschauern angefüllt waren, und auf den Strassen alles Kopf anKopf stund. — Jedem schien daran gelegen zu seyn, den Aus-schlag dieser Wahl zu sehen, und Herr Bürgermeister Dauvenselbst konnte, wie sehr ihm daran gelegen war, nicht bergen,„und stellte sich an ein dem Wahlzimmer gegenüber gelegenes„Fenster des Grani Thurms."
§. 98. Gegen vier Uhr erschienen endlich die neupartlieyischeZunftglieder, und giengen ruhig auf die Läube, wo man siegleich mit Schimpfreden empfieng, und alle mögliche Veranlassungzu Händeln gab, wie dann der Fähndrich Recker *) „den alt-„partheyischen Zunftgenossen anrieth, Streit anzufangen, wo man„sogleich die Neupartheyische in Arrest führen, und so die Mehrheit„der Stimmen, und die Wahl gewinnen werde." Die impetrantischeGlieder ertrugen aber alles dieses um so mehr ganz ruhig, weilsie „gegen dergleichen Anreitzungen gewarnet, und gebeten worden„waren, aller Beleidigungen ungeachtet, die Wahl ruhig zu„vollführen."
*) Dieser Recker war, als wachthabender Offizier, mit einemKommando Soldaten bey oberwälmter Wahl auf der Bäckerläube postirt,um daselbst, seinem Eid und Pflichten gemäss, Ruhe zu erhalten, und esist daher ganz unleidenllich, und allen Begriffen der in einem Staat zuerhaltenden Ordnung zuwider sfossend, dass man magistratisclier Seitsselbst diesen Mann sein zur öffentlichen Sicherheit abzweckendes Amtso schändlich misbrauchen liess.