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§. 83. Dieser Tag nahete heran, und nun befürchtete Hr.Bürgermeister Dauven, dass man itzt die Erfüllung seines Ver-sprechens fodern werde; und da er derselben durch keine Ausredemehr zu entgehen wusste, so verfiel er auf ein gewaltsames Mittel,zu dessen Vorbereitung Tags vorher, den 24ten May, durch einenMittelthorwüehter an den auf dem Markt und nahe dabey liegendenHäusern angesagt wurde, „dass alle Kinder nächstfolgenden Mor-„gens von dem Markt ab- und in den Häusern gehalten werden„sollten ; bey Vernachlässigung dieser Vorsicht könne die Obrig-„keit für kein Unglück stehen," wie dies die Anlage sub Num. 33.erprobet.
§. 84. An dem 25ten, als dem besagten grossen Rathstag,Morgens gegen 8 Uhr zogen drey Aackensche Grenadier-Cotnpag-nien, nebst zwey Nachts Wächterkompagnien auf. Die Soldatensowohl, als die Nachtswächter *) waren mit scharfen Patronenversehen; „sie hatten, nach Num. 34, scharfe Ordre, heimlich zu„laden, und auf jeden, der sich dem Rathhaus nähern würde, **)„Feuer zu geben," und zu diesem Ende ward dieses unten herumdurch die besagten Grenadier, welche drey Mann hoch rangirtwaren, besetzt, und die zwo Kompagnien Nachtswächter wurdenoben in das Vorzimmer des Rathssaals postirt.
§. 85. Als die allein eingelassene Rathsherren erschienen,und so der Rath versammlet war, übergab die adliche, oder Stern-zunft ***) eine Prüfung und Aufklärung der unterm löten des-selben Monats ausgegebenen Beantwortung der bürgerlichenBeschwerden, und verlangte, dass dieselbe, ingefolg Ueberkömmstvom löten, verlesen, und der in Frag gekommene Kaufkontraktdes Jesuitenguts dem Rath in Originali vorgelegt werden möge.
§. 86. Gegen dies Verlangen setzte sich Herr BürgermeisterDauven mit allen seinen Anhängern, und verweigerte es in Vortragzu bringen, worüber nach Num. C5 „ein Wortwechsel im Rath
*) Die Stadt Aaclienschcn Nachtwächter sind beständig mit Ober-und Untergewehr bewafnet.
**) Von diesem Befehl waren selbst die ordentlichen Raths Pro-curatoren nicht ausgeschlossen, und es ward daher an diesem Tag keinerderselben aufs Rathhaus gelassen.
***) Die Sternzunft, welche hauptsächlich und nach ihrer Grund-lage aus dem mit vierzehn Personen besetzten Schöffenstuhl besteht, prä-sentirt, ausser den allemal im Rath sitzenden zween Schöffen-Bürgermeisternacht Rathsherren, daher denn in dem Fall, wenn die Zunftsglieder zudiesen Präsentationen zu wenig sind, mehrere Glieder den Schöffen bey-gekohren werden müssen.