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„Schlagen weit verfolgt worden waren, sieh zerstreuet in benach-barte Häuser, oder sonst, wo sie hinkamen, flüchteten."
§. 80. Nach diesen dem Edikt vom 21. April (§. 71. 12.)unmittelbar gefolgten Handlungen *) liess nun Herr Bürger-meister Dauven den 16. May eine unvollständige Auskunft deroben (§. 00. 67.) angeführten bürgerlichen Beschwerden an denHäusern einiger Rathsverwandten und anderer Privatpersonen aus-theilen; und nun drangen sogleich den lOten desselben Monatsdie Beschwerden führende Bürger durch Uebergab einer unterdem Namen: Vorläuftig vermüssigte Vorstellung, 1 ) „auf„die noch sitzenden Raths vorzunehmende ungesäumte des zwischen„besagtem Herrn Bürgermeister Dauven, Herrn Weinmeister Scho-„renstein und einem Knops gethätigten Original-Kaufkontrakts." **)
§. 81. Diese Vorstellung ward nämlichen Tags 2 ) durch einRathsüberkömmst dahin beantwortet: „dass man künftighin über„die vorgebrachte Beschwerden niemanden mehr, als den Geschickten„Antwort geben werde; diesen aber versprach Herr Bürgermeister„Dauven, den Integral-Kaufakt ***) des angezogenen Jesuitenguts„im Audienzzimmer vorzulegen." ****)
§. 82. Diese versprochene Auskunft und Vorlegung, welcheden Geschickten gegeben werden sollte, musste nun nothwendigbis zur nächsten Versammlung des grossen Raths ausgesetztbleiben; da diese alle Jahre am 25. May Konstitutions-mässiggeschehen muss, als an welchem Tag die vorhin gewühlten Bürger-meister ihren Eid ablegen, so war jener von Herrn Dauven sichselbst bestimmte Termin nicht lang ausgesetzt.
*) Sollte nicht jeder Unpartlieyische hierbey auf den Gedankenverfallen, dass Herr Dauven nur um deswillen die Mäekeley verbotenhabe, damit er selbst für sich desto ruhiger und allein werben könne,jeder Richter auch weniger auf den Gedanken kommen möge, dass einBürgermeister eine Handlung selbst unternehmen werde, die er ebennoch durch ein öffentliches Edikt und als obrigkeitliche Person unter sonahmhafter Strafe verbietet.
**) Dieser Kontrakt ist sub Num. 14 (§. 56.) beygelegtworden, und nachdem er nun ans Licht gekommen, wird es niemandenschwer halten zu begreiffen, warum Herr Bürgermeister Dauven mitdessen Vorlegung so sehr gezaudert habe.
***) Man hatte von Seite der Bürgerschaft den Kontrakt qs. inOriginali zu sehen verlangt; Herr Bürgermeister Dauven aber versprachihn integraliter, und also nur in Abschrift einsehen zu lassen.
****) Seit diesem Augenblick überliess die Bürgerschaft die Ver-fechtung ihrer Gerechtsame allein den ihr in dem Rath präsentirtenMännern, und erwartete die Auskunft, so diesen gegeben werden würde.
') Oben Seite 201. 2 ) Man sehe oben S. 206.