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„entstand, so, dass die mehrsten Rathsglieder mit grösstem Un-„gestiinnne von ihren Sitzen aufsprangen, und mit einem fürchter-lichen Geschrey ausriefen:
„Nichts angenommen, nichts angenommen."
Endlich äusserte ein gewisser Gerard Startz, dass man „die„tumultuantischen Beschwerdenvorhringer zum Rath hinausprtigelnsolle;" und so wurden diese zum Schweigen gebracht, ohne dassHerr Bürgermeister Dauven den gerechten Wunsch der Bürger zuerfüllen, angehalten werden konnte; wie dann die bürgerlicheBeschwerdensache nicht zum Vortrag gebracht wurde, und manden Dauvenschen Kontrakt weder in Originali, noch in der Ab-schrift, weder im Rath, noch im Audienzzimmer zu sehen bekam.
Z w e y t e r Haupt-Abschnitt.
Von der Geschichte der Unruhen selbst.
I. Unterabtheilung.
Derer Anfang durch fortgesetzte nächste Veranlassungen.
§. 87. Nachdem Herr Bürgermeister Dauven auf solche Artden Tag der Konstitutionsmässigen Versammlung des grossen Rathsglücklich überstanden hatte, ohne dass man ihn bewegen können,die Bürgerschaft über ihre Beschwerden, und besonders seinen inFrage stehenden Kontrakt zu beruhigen; *) so gab er am folgenden26ten May alle bis den 22ten Junius vorzunehmende Zunftwahlenoffen, und da fast alle Zunftvorsteher ihm zugethan waren, sowurde in allen Zünften, wo die Dauvensehe Parthey überwichtigwar, sogleich zur Wahl geschritten. **)
*) Nach dem Vorgang vom 25. May, wo Herr BürgermeisterDauven dem Begehren der Bürgerschaft über einen Punkt zuwider ge-handelt hatte, auf welchen ihr ganzes Augenmerk gerichtet war; sokonnte er nun um deswillen weniger noch, als der übrigen vorher er-wähnten Vorgänge wegen, auf besondere Geneigtheit der Stimmführerrechnen; und da er doch, wie sowohl aus den bisher vorgetragenen, als denkünftig noch zu erzählenden Vorgängen erhellet, alles anwendete, dievorstehende Rathswahlen auf seine und seiner Anhänger Seite ausschlagenzu machen, so konnte dieses nichts anders als Unruhen veranlassen, diedurch die Art der Mittel, welche er anwendete, noch grösser wurden,und werden mussten.
**) Wenn der jedesmal regierende Bürgermeister die Wahlen offengegeben; so hängt es lediglich von den Greven der Zünfte ab, solchevon dieser Zeit an bis den 22ten Junius, welchen Tag sie wollen, vorzu-nehmen; und so konten also die dem Herrn Bürgermeister zugethanenZunftvorsteher ihre Wahlen auf den Zeitpunkt bestimmen, welchen sie iiirihn am nützlichsten hielten.