Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
445
Einzelbild herunterladen
 

44 5

in Diensten des Herrn Grafen von Ligniville, gestanden, wegenMalversation aber mit Schande von Himburg weggejagt wordenwar, dennoch seit 30 Jahren wicldige Raths Beamtenstellen nichtallein übertragen hatte, sondern auch noch wirklich übertrug, *)welche dieser Mann auf alle Art misbrauclite ; wie er sich dannin Aachen der städtischen Baumaterialien, als seines Eigenthums,bediente, und bey der ihm anvertrauten Verwaltung des Kohlwerks,die er ohnehin sehr übel führte, die besten Kohlen zerschlagen,und sich solche als Abfall nach Haus fahren Hess.

§. G3. Mehrerer besonderer Umstände dieser Art zu ge-sclnveigen, fehlte nun zu völliger Bestätigung der angeführtenMeinung der Bürgerschaft (§. 60) nichts mehr, als ein Fall, dereinen öffentlichen überführenden Beweis darüber lieferte, **) unddieser eräugnete sich nun wirklich dadurch, dass ein gewisserRentmeister, welcher ein genauer Freund und täglicher Gesell-schafter des Herrn Bürgermeisters Dauven war, einen Rezess vonmehreren tausend Rtlilr. machte. ***)

worden. Später machte er bekannt, dass über die gegen ihn vorgebrachteBeschuldigung gerichtliche Untersuchung stattfinde, Dass die Anhängerder neuen Partei, ohne das Resultat der Untersuchung abzuwarten, denBuchholz öffentlich beschuldigten, ist ein Beitrag zur Charakteristik derPartei. Die alle Partei hätte gewiss nicht gewagt, einen Mann, überdessen Ehrenhaftigkeit gegründete Bedenken obicalteten, zu so wichtigenAemtern, wie sie Buchholz bekleidet hat, zu befördern. Allerdings hättendie Mitglieder der alten Partei, bevor sie sich hierzu entschlossen, dieBeendigung der Untersuchung abwarten sollen.

*) Ausweis der oben sub Num. 5, beyliegenden Rathskaleuder warBuchholtz bis 1787 und bis auf jetzige Stunde unausgesetzt alle JahreBeamter.

**) Dass die Bokanntwerdung der hier vorliegenden Schmälerungder Rentkasso den Bnrger unfehlbar sehr aufbringen inusste, und dass diemagistratische Parihey hievon völlig überzeugt war, erhellt sehr deutlichaus dem in obiger Beyla.ge Num. 19. enthaltenen Wunsch, jenen, wo mög-lich, dem JErarium zu Last fallen zu lassen, und ihn so zu verheimlichen.

***) Der Grund, warum man dies dem Herrn Bürgermeister Dauvenmit Fug in die Schuhe zu schieben berechtiget zu seyn glaubte, liegt inder Verfassung des Rentamts. Nach ihr ist der jedesmalige regierendeund abgestandene Bürgermeister zugleich Ober-Rentmeister, ihm gehörtein Schlüssel zur Rentkannner, und ihm liegt es hauptsächlich ob, dafürzu sorgen, dass alle 14 Tage die Rentrechnungen Konstitutions-mässigabgehört, und geschlossen werden, f Vor Beurtheilung dieser Angabensehe man das oben Seite 1GC und 167 Abgedruckte.]

Wäre dies bey dem obbemorkten Rentmeister geschehen, hätte derHerr Bürgermeister sein Amt in diesem Punkt gehörig verwaltet, sokonnte unmöglich ein so grosser Rezess gemacht Verden, und so fiel ein

29