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1 (1890)
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446
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§. 64. Eben dieser Recess war bereits im Dezember 1785aufm Rathhaus, bekannt, und dennoch beförderte man am 2. Jänner1786 besagten Rentmeister, zum Werkmeister, und gab ihm dadurchdie erste Beamtenstelle nach dem regierenden Bürgermeister.

§. 65. Dies konnte aber nicht lange bestehen : der Unwillendes Volks wurde zu laut, und so musste der von dem Rentmeistergemachte Rezess offengelegt werden, und der Werkmeister gegenEnde Februars auswandern.

§. 66. Nun fielen nach der vom Herrn Bürgermeister Dauvenin N. 19. bereits gethanen Voraussetzung dem Stadt AachenschenBürger bey Gelegenheit dieses im Rentamt offenkündig gemachtenFehlers, alle andere der Administration anklebende Gebrechen, alledahin einschlagende Vorgänge, (§. 42—59.) ja selbst die ehemalsbekannt gemachte nackte Wahrheit (§. 45.) von neuem und leb-hafter auf. Man trat zusammen, berathschlagte sich über die Artund Weis, wie diesen Gebrechen für die Zukunft abzuhelfen seye;und nichts war natürlicher und glimpflicher, als dass man sich andie wendete, welche zwar Theil daran zu haben schienen, denselbenaber auch am nächsten abhelfen konnten.

§. 67. Weil jeder Aachensche Bürger am Ende für dieSchulden der Stadt haften muss, auch hierüber schon mehrere Fälle,wo dieses geschah, nach Num. 21. existirten; so ist folglich derWohlhabendste, bey Verwaltung der städtischen Finanzen, ammeisten interessirt, und es stellten daher mehrere angeseheneBürger sich an die Spitze, überreichten dem ganzen Magistratunterm 31. März 1786 ein 79 Punkte enthaltendes Verzeichnis?,in welchen sie die gegründete Beschwerden der StadtAachenschen Bürger, Beerbten und Eingesessenen grösstentheilsenthalten zu seyn glaubten und batlien, dass man solche beherzigen,und ihnen abhelfen möge.

§. 68. Nachdem diese Beschwerden auf ergangene Weisungjedem Rathsverwandten besonders waren überreicht worden, ergiengunterm 7. April desselben Jahrs ein Ueberkömmst, in welchem ')„die obbesagten Beschwerden als blind zu und ohne vorgehende„behörige Erkündigung entworfen, und ärgerlich genannt, dennoch

beträchtlicher Theil des gemachten Fehlers auf Herrn Dauven zurück,welcher dann in den Augen der Bürgerschaft dadurch vergrössert ward,dass man auch aus andern Gründen überzeugt zu seyn glaubte, wie er,nach allen Umständen, die üble Verwaltung der ltentey habe wissenkönnen, ja gewiss gewusst habe, welches nicht weniger aus der obigenAnlag Num. 19. erhellet.

') Der Mathsbesehluss vom 7. April 1786 ist oben S. 160 mitgetheilt,