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den von dem Begistrator geführten Aachensehen Lohnbüchernzeigte, und bekannt ward. Als aber diese Stelle wieder besetztwerden sollte, ward sie der bereits erwiesenen (s. §. 49.) Aachen-schen Grundverfassung zuwider den 12ten April 1785 an den ob-angefiihrten Schwiegersohn des besagten Herrn Bürgermeistersvergeben.
III. U n t er abthe i 1 u n g.
Durch nahe Ursachen.
g. 60. Nach allen diesen Vorgängen, in welchen man allemaldie Dauvenselie Hand sah, waren nun aller Augen auf ihn undseine Anhänger gerichtet. Man glaubte gewiss zu seyn, dass Leute,die sich soviel erlaubten, unmöglich gute Verwalter der städtischenFinanzangelegenheiten seyn könnten, und dies bestätigte sich da-durch, dass bey Vergrösserung der Auflagen und sonstiger Ver-mehrung der Einkünfte, bey Verringerung der Ausgaben durchAbschaffung mehrerer Aemter doch die städtischen Schulden ver-grössert wurden. *)
§. 61. Man sah zu gleicher Zeit, dass unter den erstenBeamten Leute waren, welche bisher notorisch unbemittelt ge-wesen, nach und nach ausserordentlich grosse Ausgaben machenkonnten und machten; und durch diese Betrachtungen und allebisherige Auftritte veranlasst, sah nun die Bürgerschaft die dama-ligen Magistratspersonell als schädliche Vorsteher des Staats an,und da man wusste, dass Herr Bürgermeister Dauven, RentmeisterBuchholz, Weinmeister Schorenstein, Kornel Vonderscheuren, Rent-meister Brammertz, Sekretär Couven, Syndicus Pelzer, und derSpieloktroyirte Richard Reumont die Hauptpersonen und Trieb-federn in der städtischen Verwaltung waren, so wendete sichvorzüglich gegen diese der Unwillen des Volks.
§. 62. Ganz besonders schwürig war es darüber, dass mandem eben bemerkten Buchholz, 1 ) welcher, Ausweis des Num. 17,
*) Alles dieses mit Anführung der nöthigen faktischen Umständezeigt sich grösstentlieils aus den bey einem höchstpreissl. Reichs Kammer-gericht eingereichten gegründeten Beschwerden; da aber solchehier nicht erörtert werden können, sondern deren Beweis und Ausführungvorbehalten bleibt, so hat man jene selbst so wonig, als die auch denActis Oameralibus beyliegende weitere Vorstellungen der impetrantischenBürgerschaft hier beylegen wollen, um nicht die ohnehin zu grosse Mengeder Anlagen unnöthig zu vermehren.
') Buchholz hatte zwar ein Schriftstück unterzeichnet, worin er einerunordentlichen Geschäftsführung sich schuldig bekannte. Aber er hattesogleich nachher vor Notar und Zeugen gegen den Inhalt des Schriftstückesprotestirt und behauptet, dass er zum Unterschreiben gezwungen