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„dafür zu zahlende 45 5 /o Rthlr. *) mit Einwilligung des zu„gutei 1 Verwaltung des Jesuitenguts mit-deputirten„Schorenstein **) bevor," wie alles dieses die Anlage subNum. 14. des breitern bewahrheitet.
§. 57. Bald hiernach ward durch zwey den 21ten Jännerund 12ten April ergangene Ueberkömmste ein auf dem sogenanntenHolzgraben gelegener Platz an den Sekretär Couven verschenket,für welchen, Ausweis Num. 15, andere Bürger 1000 Rthlr. andas iErarium würden gezahlt haben, wenn er an den Meistbie-tenden versteigert worden wäre.
§. 58. Um die nämliche Zeit legte der von der ganzenBürgerschaft beliebte Herr Bürgermeister von Thimus aus freyenStücken seine Stelle nieder, wobey ein allgemeines Gerücht ent-stund, „dass er zu der Renuntiation dadurch bewogen worden,„weil Herr Bürgermeister Dauven und die diesem anhangenden„Stadtbeamten immer den Meister spielten, und jener sohin be-„hindert worden, seinen Amtsobliegenheiten zum gemeinen Bessten„genug zu thun," wie dieses die Anlage sub Num. IG. ausführ-licher beweiset.
§. 59. Mittlerweile war ein im Jahr 1779 durch das Ab-sterben des Herrn Syndicus Brand erledigtes Syndicat bis in dasJahr 1785 unbesetzt geblieben, und Herr Bürgermeister Dauvenzog inzwischen die dafür bestimmte Besoldung, wie dieses sich aus
*) Der Platz, welchen Herr Bürgermeister Dauven als äquivalentfür das bey dem Verkauf des Jesuitenguts zurückbehaltene Stück vonder Ungarischen Kapelle erhielt, hatte, nach dem obigem Kontrakt bey-gebogenen Zeugniss, vorher jährliche 14 Rthlr. Pacht getragen, daherdenn leicht zu urtheilen ist, ob für ersteres Gut der gehörige Preisbezahlt worden scy? Dieser konnte aber auch nicht auf die der ver-kauften Sache angemessene Höhe getrieben werden, da die Verwalter desJesuitenguts, besonders Herr Bürgermeister Dauven, erwiesener Gewohn-heit nach, alle andere Käufer davon scheuchte. (N. 14.)
Noch ganz besonders merkwürdig ist die in obigem Kontrakt zurgeschwindern Bemerkung virgulirte Klausel und der Umstand, dass manbey Tlnitigung desselben, wegen der dazu nöthigen Zeugen, sehr müssein Verlegenheit gewesen seyn, da man zwey Leute dazu genommen,deren keiner, so wie der Käufer (Knops) selbst, weder lesen, nochschreiben konnte.
**) Dieser Passus der Einstimmung des mit-deputirten Sehoren-stein ist ein Theil der von Herrn Bürgermeister Dauven an diesemKontrakt vorgenommenen Verfälschungen, da jener in der ersten Aus-fertigung nicht befindlich, sondern, Ausweis Num. 14, der dieser Anlagezum Giund gelegten authentischen Kopey mit eigener DauvenscherHand nachher am Rande beygesetzt worden ist.