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Dieser Verfügung ungeachtet, wurde im Jahr 1777 den 21tenJunius die Oktroy der Stadt Aachenschen Hazardspiele an einemgewissen Richard Reumont für eine Summe von 60000 Rllilr.auf 15 vom lten October angehende Jahre, vergeben ohne dassman vorher diese Verpachtung öffentlich bekannt gemacht hätteund ohne dass der Magistrat auf die von andern angebothenevortheilhaftere Bedingungen achten, und darauf Rücksicht nehmenwollte, dass ein gewisser Franz Startz 3000 Rthlr. mehr zu gebensich erboth, wie dieses die Vorstellungen des letztern sub Num. 7.bewahrheiten. *)
§. 43. Eben so war durch einen Schluss des grossen Rathsund auf einhälliges Begehren der Bürgerschaft festgesetzt, dass,der zwischen Aachen und Burdscheid obwaltenden Streitigkeitenwegen kein wirklicher Stadt Aachenscher Bürgermeister zugleichdas Amt eines Meyers in Burdscheid übernehmen solle, und seitFassung dieses Schlusses **) (1750) war demselben noch nichtzuwider gehandelt worden. Nur Herr Bürgermeister Dauven nahmkeinen Anstand, der erste zu seyn, welcher hierinn dem vom Rathbestätigten allgemeinen Wunsch des Volks zuwider handeln dorfte,
*) Als den 16. May 1777 die Entschliessung des Raths, wegenVerpachtung des Spiels, bekannt geworden war, meldete sich den13. Junius Franz Startz, und verlangte, dass man auf ihn Rücksiehtnehmen möge; auf seine Bittschrift hiess es aber: Verlesen beyHerren Beamten, aber nichts resolvirt, und nun ergieng, demungeachtet, den 21ten Junius der obbesagte Schluss der Beamten, nachwe'chem das Spiel bereits an Reumont unter dem falschen Prädikat desMeistbietenden vergeben war. Jetzt meldete sich Startz wieder unterm27. d. M. und behauptete, dass die so stillschweigend geschehene Ver-pachtung Konstitutions-widrig und nichtig sey, und dass er bey eineralso nothwendigen anderweiten Verpachtung, wenigstens 3000 Rthlr.mehr geben wolle, in einer gesätzlichen Versteigerung auch allenfallsnoch höher bieten werde; allein diese that, so wie die vorhergehendeganz und gar keine Würkung. Endlich ward es bekannt, dass deroktroyirte Reumont gleich den aufm lten October festgesetzten erstenTermin nicht eingehalten habe, und nun meldete sich Startz den 3tend. M. zum drittenmal, versicherte, dass jener niemals zu zahlen im Standeseyn werde, und verlangle nur, die Ansetzung eines Tags, wann er dieganze Summ erlegen sollte; aber auch mit dieser Vorstellung fand erkein Gehör.
Am deutlichsten erklärt sich dieser Vorgang aus dem obigenNum. 7. beygelegten Verhör des noch lebenden wirklichen RathsSecretarius Becker.
**] Dieser den 21ten Junius 1756 im grossen Rath abgefassteSchluss wurde blos ins Manual, nicht aber ins Hauptprotokoll eingetragen;dessen Existenz ist aber, dem ungeachtet, der ganzen Bürgerschaft bekannt.