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„und altem Herkommen gemäss, ehebaldigst berichtiget werden„könnte."
§. 39. Se. Kurfttrstl. Durchl. fanden auch die sämtlichzünftige Bürgerschaft bey den damaligen Unruhen so wenig be-theiligt, und so schuldlos, dass Höchst-Sie in eben dem be-merkten Rescript selbige versichern liessen:
„Wie das damals nach Aachen geschickte Kommando nicht„derselben, sondern denen diesjährigen und vorherigen Rathsgliedern„alleinig zu Last fallen, und vor dem Abzug der Kriegsvölker„solche Verfügungen getroffen werden sollten, dass die desfalls„angebrachte Kosten nicht der gemeinen Bürgerschaft und dem„zErario publico, sondern jedem Rathsglied privatim zu Last„kommen sollten."
Wie alles die Beylage sub Num. 4. ausführlicher in sich fasst.
II. Unterabtheilung.
Durch nähere Ursachen.
§. 40. Aller der (§. 32. 33. 34.) bemerkten, sowohl erlaubten,als unerlaubten Mittel, sich Anhang im Rath und der Bürgerschaftzu verschaffen, hatte sich die jetzige alte Parthey, so gut zu be-dienen gewusst, dass seit zehn Jahren die ansehnlichsten Aemterder Stadt an Herr Bürgermeister Dauven und die Seinige unaus-gesetzt vergeben worden waren, wie solches, die sub Num. 5.beyliegenden Auszüge der Rathskalender dieser Jahre erproben.
§. 41. Es würde daher schon der lange Besitz des Regi-ments allein in einem demokratischen Staat, wie Aachen, Aufmerk-samkeit erregt haben, und so wahrscheinlich blos um deswillenund nach alter Gewohnheit, (§.,20. & 21.) in der Bürgerschaft derWunsch entstanden seyn, jenes auch einmal wieder in andernHänden zu sehen. Aber, über dies, war man durch mehrere Vor-gänge aufmerksam und unzufrieden gemacht worden. *)
§. 42. Nach Num. 6. war in einer den 1. März 1756 ge-haltenen grossen Rathsversammlung beschlossen worden : „dass alle„Stadtintraden, nach Umlauf der angepachteten Jahren, plus Offerenti„ausgesetzt, und zugeschlagen werden sollten."
*) Die Aufzählung dieser von §.42. bis §. 59. enthaltenen Vorfällegeschieht blos zu dem Ende, um zu zeigen, was eine so zusammen-hangende Folge von Handlungen der Art auf den Aachenschen, seinVaterland und dessen Konstitution liebenden Bürger für einen Eindruckgemacht haben müsse; man enthält sich aber, der Kürze wegen, und weiles hier nicht an seinem Ort seyn würde, jeden Geschichts Umstand genauzu untersuchen und zu erörtern, fast aller Beweise und Ausführunghierüber, welche einer andern Zeit vorbehalten bleiben.