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„meister- und Werkmeisterwahl, fort was denen anklebet, vorzu-„nehmen, jedoch der Hauptsache unbeschadet.
„Dann wurde besagter grosse Rath, zu Abschneidung„dergleichen künftigen Z wistigkeiten zur Deliberation:„Ob nicht ein sicherer Tag zu denen künftigen weitern„Wahlen aller obbesagter Aem ter festzustellen sey?*)„ex Officio erinneret, und darüber seinen Bericht: ob diese Fest-stellung verfangen, oder warum sie nicht verfangen wollen ? dem„Kaiserlichen Kammergericht innerhalb Monats Zeit einzuschicken„befohlen."
§. 38. Wie hiernächst das Betragen des magistratischenTheils vor und in dem Jahr 1769 gewesen sey, „zeigt ein von„Sr. Kurfürstl. Durchlaucht von der Pfalz an Höclist-„dero Vogtmajor, Freyherrn von Geyr, damals erlassener Befehl,„vermöge dessen sämtlichen Vorstehern der Aachenschen Zünfte„erklärt werden musste, wie Höchst-Sie durch vielfältige an„den Magistrat erlassene Rescripten und geschärfte Warnungen„nicht das geringste gefruchtet hätten, sondern zeitliche Bürger-nmeister und deren Anhang, sogar bey feyrlichen Prozessionen,„mit Verletzung göttlicher Ehre, mit geflissentlicher Blutvergies-„sung bey den leidigen Mäckeleyen, und derselben bisherige amts-„süchtige Fortdaurung, sodann mit offenbaren Ungerechtigkeiten„gegen Kaiserliche Majestät, gegen Ihro Kurfürstl. Durchl.„und gegen die Bürgerschaft von 20 und mehreren Jahren her„sich schuldig machten.
„So wie nun Ihro Kurfürstl. Durchl. solche unleident-„liche von den Bürgermeistern unternommene Anmassung, und„daher entstandenes Unwesen nachzugeben fernerhin nicht gemeint,„auch ohnehin verschuldet seyen, Hochstderoselben Sclratz-„und Schirmsverwandten wider dergleichen ungerechte Gewalt zu„verthätigen, mithin der in Händen habenden Rettungsmittel nach„Inhalt der Reichsgesätze, und sonderlich Kaiserl. Wahlkapitulation„als einer wahren Nothwehr sich zu bedienen; also solle im Namen„Ihro Kurfürstl. Durchl. Höchstdero Vogtmajor sämtlich„anwesende Greven und die durch sie gestellte Bürgerschaft noch-„malen ernstlich ermahnen, eifrigst und geflissentlich darauf be-„daclit zu seyn, dass die Ruhe und Eintracht in dieser Stadt herge-stellt, und alle obseyende Beschwerde, denen vorherigen Verträgen
*) Das Kammergericlit sah ein, dass eine unbestimmte Wahlzeit,und die willkührliche Vornahm schädlich sey, und gedachte, durch Fest-setzung eines sichern Tags zu künftiger Vornahm derselben allen hierausentstehenden Zwistigkeiten zu steuren.