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an den kaiserlichen Reichshofrath, worauf sie doch selbst so oftund vielfältig provocirt hatten. Sie wussten, dass der Magistratseinen öffentlichen Versicherungen gemäss dahin gehen würde;und die von 68 Rathsgliedern geschehene Vollmachtsunterschrift,und schon den 1. Julius erfolgte Abreise des Herrn von Hoselt nachWien, konnte ihnen, wie auch der Erfolg gezeigt hat, nicht un-bekannt geblieben sein.
Aus der begreiflichen Ursache, durch den Jurisdiktions-konflikt die Sache zu verwirren, und die rächende Strafruthe derGerechtigkeit dadurch wenigstens noch eine Zeit lang von sichabzuwenden, und weil durch die beym Reichshofrath übergebeneVorstellung des klagenden Magistrats ihr Lügengewebe sogleichentdeckt worden, und deswegen ein ihren Absichten entsprechendesErkenntniss daselbst nicht zu erlangen gewesen sein würde,brachten also Hr. Lic. Denys und Herr Scheffe von Braumann am19. Julius 1786 ihr anmassliches Mandatsgesuch an das Kaiser-liche und Reichskammergericht.
§. 58. Man erstaunt über die Frechheit womit die Rebellions-stifter dieses höchste Reichsgericht hintergangen und dadurch dassonst höchst verehrliche Erkenntniss vom 28. Julius höchst sträf-licher Weise erschlichen haben. Die sogenannten bürgerschaft-lichen Beschwerden (§. 7) wurden durch wahrheitswidriges Vorgeben:„Das Bürgermeisteramt habe eine unvollständige Auskunft imDruck herausgegeben, wobei sich nicht einmal der Schluss, nochweniger die bezogenen Beilagen befunden,"in einem falschen Lichte dargestellt, denn die voll ständige Beant-wortung der Beschwerden welche solchergestalt sammt den Bei-lagen und dem merkwürdigen Schlussantrag (§. 16) dem höchstenRichteramte geflissentlich verheimlicht wurde, war schon im Mai-monate folglich längstens vor der, erst am 19. Julius übergebenenSupplicke pro mandato, durch den Druck öffentlich bekannt- ge-macht worden (§. 10 liota g).
Auch des Herrn von Lonneux fameuse Stimmenmiickeley,der dabei getriebene entsetzliche Unfug, und das dieserwegen er-lassene merkwürdige Edikt vom 21. April wurde ganz mit Still-schweigen übergangen. Ja, der Herr von Lonneux wurde ausder begreiflichen Ursache, weil man sein zeitungskündiges Benehmennicht rechtfertigen konnte, und doch eigentlich zu seinem und
mit dem der Relellionsgescliichte ad §. 64 beigelegten Zeugniss subNro. 67, wornach Herr Vogtmeyer am nemlichen Tage den Herrn Bürger-meister Freiherrn von Wylre dadurch, dass die Unruhen täglich mehrund mehr zunähmen — zur Einnehmung der Truppen zu bewegen suchte.