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1 (1890)
Entstehung
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414
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magistratischer Seits erwiedert worden, dass man sich um mili-tärische Hülfe bereits an Ihro kaiserliche Majestät gewendet hätte,folglich vor allem die allerhöchste Entschliessung abwarten müsste,wieder ihren Abzug nahmen.

§. 56. Von Lonneux und Consorten mussten als die Stifterund Urheber des ganzen Unwesens vor den Folgen jener magi-stratischen Schritte zittern. Sie boten daher alle ihre Kräfte auf,sie suchten alle Chikanen hervor, hinterlistig zu vereiteln oderwenigstens in Stocken zu bringen, was der verletzte Magistrat undRathstheil zur Handhabung der Gerechtigkeit ordnungsmässigvorzukehren bemühet war.

Man benutzte folglich die Gelegenheit, dass Herr Vogtmeyerdas Einrücken pfälzischer Truppen hatte verkündigen lassen, solcheam 9. und 10. ejusdem würklich an die Grenze der Stadt Aachengerückt waren, auch ein kurpfalzischer Kommissarius der Hr.Geheimerath von Knapp zu Aachen bereits eingetroffen war, vomgemeinen Volke welches die Überlast, der pfälzischen Truppen von1769 noch nicht vergessen hatte, Unterschriften darüber zu er-pressen : Dass sie nach hergestellter öffentlicher Ruhe und da dieabwesenden Herren Rathsverwandten und lleamten unbedenklichzu ihren Aemtern zurückkehren könnten, wider alle zum Ver-derben und Untergang der Stadt gereichenden Kommissionen undTruppen-Erbittung feierlichst protestirten. w )

§. 57. Und mit diesen, theils von ihrem getreuen Anhangeunterschriebenen, theils dem unbedachtsamen gemeinen Haufenabgelisteten Unterschriften und andern mit ähnlichen Fehlern be-hafteten Zeugnissen von der vorgeblieh wieder völlig hergestelltenRuhe zu Aachen, x ) gingen die verschanzten Sachführer nicht etwa

w) Die der Supplik pro mand. vom 19. Julius 1786 sub Litt. NNbis TT angebogsne Unterschriften der Mitglieder verschiedener Zünttesind sämmtlich in dem angezeigten Zwischenräume da von pfalzischenTruppen die Rede war, nemlieli vom 5. bis 11. Julius 1786 geschehen. (§.55.)

x) So war z. D. das vom ganzen aus 14 Gliedern bestehendenSeheffenstuhl ausgestellt sein sollende Zeugniss sub Litt. G G nur vonvieren, grösstentlieils der lonneuxischen, beim Kammergericht klagendenPartliie zugethanen Mitgliedern unterschrie' en. (vid. Rebell. Gesch. §. 6'2und das Adj. sub Nro. 63) Auch das Synodalgerichtszeugniss sub Litt.IUI ist eines ähnlichen Unterschleifs höchstens verdächtig; (Rebell. Gesch.§. 63 und Adj. sub Nro. 65) so wie zu Wien, des von den Notarien Strauchund Zimmermann ausgestellten falschen Zeugnisses sub Litt. J J wegen,auch bereits eine fiskalische Untersuchung angestellt worden ist. ivideinfra Adj. sub Nro. 17). Und so kontrastirt auch das von VogtmeyerFreyherrn von Geyer, Schwager des Herrn von Lonneux, wegen herge-stellt sein sollender Ruhe, am 10. Julius ausgestellte Attest sub Litt, KK