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versprochen; v ) und solchen auch verschiedentlich geleistet hatten,und wohin man die Sache gelangen zu lassen, sowohl Magistra'tischerseits, als auch seihst von Seiten der Renitenten so oft undvielmal erklärt hatte.
§. 54. Es wurde also schon am 25. Juni Herr von Broenach Brüssel und am 1. Juli Hr. Lic. von Hoselt nach Wienabgeschickt, welcher letztere seiner am 31. Juli hei dem Kaiserl.Reichshofrath übergebenen Vorstellung mit einfliessen liess, dassIhre Kaiserl. Königl. Majestät allergnädigst geruhen möchten, alsOberpvolektor der Reichsstadt Aachen, welche Eigenschaft aller-höchst Denenselben als Herzog zu Burgund dergestalten privativezustünde, dass wegen ausser- und innerlichen Unruhen in derReichsstadt Aachen nie andere als höchstgedachten Hr. HerzogsKriegsvölker an und eingerückt seien, ein allergnädigst es Spezial-Protektorium auf sich zu nehmen, somit an das hohe Guberniumzu Brüssel, allwo durch die unterthänigsten Vorstellungen der vorvier Wochen schon dahin abgesendeten und noch anwesendenDeputatschaft alles auf die ersten allergnädigsten Befehle bereitstünde, die Verfügung ergehen zu lassen, dass hüchstselbigesdem wieder einzusetzenden Magistrat zur Vollstreckung der erlas-senden allergerechtesten Anordnung, auch Herstellung der Ruheund Sicherheit, mit der benöthigten Kriegsmannschaft auf jedes-maliges Anrufen beistehen möge.
§. 55. Inzwischen hatte der kurpfälzische Herr VogtmeyerFrlir. von Geyer unterm 5. Julius ein den Stadt-Aachensehen-Gerechtsamen nicht allerdings angemessenes Patent publicirenlassen, worinnen unter anderen „dass Ihro Kurfürstliche Durch-laucht — — hinlängliche Mannschaft, um nöthigen Falles (wenn„solche NB verlangt würde) unter Haltung schärfster„Mannszucht einzurücken, beordert hätten etc." eingeflossen; woraufam 9. Julius auch würklich 300 Mann pfälzische Truppen an dasGebiet der Stadt Aachen rückten, am 11. Julius aber, nachdem
v) Es verspricht schon Herzog Johannes von Lothringen und ßra-bant im Jahr 1277 der Stadt Aachenconsilium et auxilium opportunum sicut superior advo-catus impertiri — —und im Jahr 1282
Scabinis, consulatui, civimn magistratui et cunctis civibus et singulia
praedictae sedis aquensis contra quemlibet jus dahinaus et eis assi-
stemus auxilio, consilio ac favore etc. etc.
Siehe die in Herrn J. J. Moseis reichsstädtischem Magazin 1 Th.2. Stück S. 41 eingetragenen Betrachtungen über den Ursprung, Fort-gang und Geschichte der Stadt achenschen Ober- und Untervogtey.
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