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sicli's daher beträchtliche Geldsummen kosten m ) um sowohl dadurch,als durch schriftliche Versicherungen ") und andere Kniffe Stimmenbei den bevorstehenden Zunftwahlen für sich und ihre Anhängerzu erkaufen. Tn mehreren Schenken der Stadt ja sogar an öffent-lich in den Gassen aufgestellten Tischen wurde auf ihre Kostenfrei gezecht und dabei das Stimmenwerbungsgeschäft von Hr. v.Lonneux und seinen gedungenen Herolden betrieben.
§. 27. Von Lonneux, der es sich am meisten hatte kostenlassen, dafür aber auch das Bürgermeisteramt davon zu tragenhoffte, zog den obrigkeitlichen Edikten zum Trotz, in Begleitungseiner Partisanen eines Croinm, Dr. Vossen, von Houtem, Betten-dorf u. s. w. welchen ein Schwärm gedungener Notarien und einunzähliger Haufen des liederlichsten Gesindels folgte, bei Tag undbei Nacht durch die Gassen der Stadt. Erstere warfen Geld unterdas Volk und von letzteren ward die Luft mit einem beständigen— Vivat Lonneux — Vivat die neue Parlhie — Sehreyen ange-füllt; — einem Kriegsgeschrei das sich gewöhnlich in den un-bändigsten Verspottungen und nicht selten mit Ueberfällen undBeleidigungen der wohlgesinnten Bürger endigte.
§. 28. Nichts konnte dem reissenden Strome des schonunter einer so grossen Menge verbreiteten und durch so mancher-lei Hilfsmittel angefachten Aufruhrs Einhalt thuen. Des Beistandsvon einem erkauften zahlreichen Pöbel gegen eine durch öffentlicheVerunglimpfungen (§ 7, 10, 12, 18) von ihrer Würde tief herab-gesetzten Obrigkeit versichert, verachteten diese Volksaufwieglerdie wiederholt gegen dergleichen zügellose Ausschweifungen ver-kündeten Pönaledikte (§. 25).
Und jein ehr die Zeit der Kathsrepräsentations wählen selbstherannahte, desto ausgelassener wurde der, zum Trotz der obrig-
m) Herr von Lonneux allein erhob hierzu bei verschiedenen Kauf-leuten und Kapitalisten einige tausend Louisd'or; und es wurden öftersfür eine Stimme einer Zunft, die wollt 200. Köpfe zählte, mehrere hundertReichsthaler, ja, bis auf 100. Ld'ors bezahlt. S. die Rebellionsgeschichte§. 15 und deren Anlage sub Nrs. 10, 11, 14.
n) So wurden z. B. dem Nachtwächter Cullet auf den Fall dassdie jetzige Regierung ihm seine Stelle nehmen und also seine Wuhlfreiheitkränken würde, jährlich sein ganzer Gehalt von 26 Conv. Thalern einPaar Schuhen und ein Paar Stiefeln und alle zwei Jahre eine neueKleidung von Hr. v. Lonneux und Hr. Dr. Vossen eigenhändig zugesichert.Laut Anlage No. 9. zur Rebellions-Geschichte. Die Anlagen sub 11 V ä ,12 enthalten ähnliche Versicherungen Manchem wurde Miethe oderschuldige Gelder aufgekündigt, Vergünstigungen oder die bisher in seinemFache vergönnte Nahrung entzogen. Rebellions-Gesch. §. 10.