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1 (1890)
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keitlichen Verordnungen unter der Fahne des Patriotismus öffent-lich herumgeführte Pöbel.

§. 29. Es konnte nicht fehlen, dass es nach solchen auf-wieglerischen Vorbereitungen bei den Cräven- und Rathspräsen-tationswahlen selbst zu Thiitlichkeiten kommen musste.

Besonders zeichnete sich die auf den 13. Junius angesetzteKrämerzunft-Grävenwahl aus, wozu der Magistrat aus Vorsicht gleich-wie auch schon vorher bei andern Wahlen geschehen war, den Polizei-Lieutenant und noch einen Offizier mit einem Soldaten-Commandobeordert, und den Notarius de Grass als Deputirten, um bei dergrossen Menge von Zunftgliedern alle Unordnungen zu verhüten,und die Stimmen gehörig aufzuzeichnen, beigesellt hatte.

§. 30. Denn nach dem eignen gegenseitigen Eingeständniss °jhaben etliche hundert von ihrer Partei den obrigkeitlich dahin-gestellten Stadtoffizier und seinen Soldaten ehe noch die Wahlangegangen sich zu entfernen bedeutet, (man weiss wohl, wieeinige hundert Menschen bei solchen Gelegenheiten zu bedeutenpflegen) und sobald sie aufs Zunftszimmer gekommen, die nachihrem falschen Angeben zum Stimmrecht annoch Unfähigenherunter gewiesen, 11 )

§. 31. Dieses stimmt also mit den Zeugnissen des magistra-tischen Commissarii, des Polizeilieutenants und noch 50. anderergegenwärtig gewesener angesehener Bürger iiberein, welche diezu Zunftgräven sich aufgedrungene Hennes und Brauers sammtihrem wüthenden Anhang als Urheber des Streits angeben, unddiesem noch hinzufügen, dass sich die eingestandenen Zudringlich-keiten gar bald in Schläge verwandelt hätten, woraus dann allevom magistratischen Commissario und andern geschehene Zuredenohngeachtet eine solche entsetzliche Rauferei entstanden wäre, dass,da dem Zunftältesten Herrn Neumann Schillings sogar von demberüchtigten Zerumfall i) eine Pistole auf die Brust gesetzt, unddiejenigen, so der neuen Parthie nicht zugethan gewesen, auf daserbärmlichste geprügelt und gemisshandelt worden wären, sichendlich die Gräven sowohl als der magistratische Kommissarius,beide Offiziere und Soldaten und die mehresten der friedliebendenZunftgenossen, um der drohenden Leibes- und Lebensgefahr aus-zuweichen, genöthigt gesehen, ohne an der hierauf von den

o) S. die sub Litt. A 2 der Suppl. pro mand. beigefügte Notarial-relation im dritten Absatz.

p) Anlage sub Litt. R. zur Suppl. pro mandato.q) Dieser auch sonst noch berüchtigte Zerumfall hatte schon voraus-gesagt, sie wollten da ihrer an der Zahl zu wenig, die Wahl mit derFaust ausmachen. Anl. Nr. 6 zur Rebellionsgescbichte,