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1 (1890)
Entstehung
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§. 19. Hier verdienen die von den Renitenten so sein- er-hobenen Vorschritte der Sternzunft bei der Uebergabe jener Vor-stellung noch einige Beleuchtung.

Herr von Garzweiler trug nämlich als Klein-Rathsmitgliedim Namen der Sternzunft darauf an:Dass die von verschiedenenansehnlichen Mitbürgern wider die burgermeisterlichen Beantwor-tungen gemachten Anerinnerungen angenommen und verlesenwerden müssten; dass die Geschickten im untergebenen demGaflelbrief von 1450 nicht einverleibten Falle die ganze Burger-schaft nicht vorstellen könnten, also um so mehr eine angemessenebürgerliche Deputation angenommen und dieser alle Auskunft ge-geben werden müsse, weil die Remonstranten zu den Geschickten,welche sie als Geschöpfe des hauptsächlich beschwert werdenwollenden Burgermeisters Dauven ansähen, kein festes Zutrauenzu hegen schienen, dadurch auch allen Beschwerden abgeholfen undwenn wie die Sternzunft zuverlässig hoffte, des jetzigen MagistratesBetragen untadelhaft zu sein sich befinden würde, desselben An-sehen dadurch vermehrt, die Ruhe hergestellt und schädlichenWeiterungen vorgebogen werden könnte."

Herr von Braumann will aber den nämlichen 25. May alsGeschickter der Sternzunft dahin votirt haben,die von der Bürger-schaft verfertigten Anerinnerungen zu untersuchen, worauf er vondem Raths verwandten Gerhard Starz undReumont, mit Scheltwort undGrobheiten überfallen worden sei, dass er denen aufs ärgste getrie-benen Isolenzien dieser Leute auszuweichen sich genöthigt gesehen."

§. 20. Ueberhaupt muss hier bemerkt werden, dass derjedesmal auf den 25. May fallende Rathssitz eigentlich zur In-stallation und Beeidigung der neuerwählten Burgermeister bestimmtsei, (§. 2 b) folglich jene, ohne alle vorgängige Direktorialproposition,respective auf die Umwerfung zweier Rathsüberkömste, (§. 9 und 12)gerichteten Vorträge, (§. 19) um so mehr hätten unterbleiben undauf eine schicklichere Zeit verspart werden sollen, da dieser In-stallationsakt just damals auf das hohe Himmelfahrtsfest fiel;woraus sich überhaupt schon erklären lässt, warum diese Vor-schritte damals von keiner rechtlichen Wirkung sein konnten, undob der Herr Schelfe von Braumann durch seinen ganz unzeitigenVortrag, oder die ihn deswegen zur Rede stellenden Rathsver-wandte vernünftiger gehandelt haben.

§. 21. Aber auch die' Vota selbst etwas näher erwogen, solassen sich die zur Durchsetzung einer blos von verschiedenenMitbürgern (so nennt sie Herr von Garzweiler selbst) ernanntweiden wollenden Deputation (§. 7) vorgebrachten Scheingründe(§. 19) schon aus dem oben §. 13 bis 16 Vorgebrachten widerlegen;