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1 (1890)
Entstehung
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heilig oder mit Gutdünken und in Gefolg der meisten Stimmeilder guten Männer der gesagten Gaffeln beschlossen, und des ge-meinen Nutzens und Bestens halber fort um ferner Last undSchaden, so hieraus entstehen mügte, zu verhüten, angenommenwürde, hiermitsollen alle Bürger und G a ff el s genossen«änzl ich zufrieden, und so oft es die Noth erfordert, dazu

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folgsam und geständig seyn, ohne ferner was anders aufeinigerley Art darwider zu thun oder zu verstatten. e )

§. 9. Der Rath erklärte also jenes unverschämte Beginneneiniger Bürger (§. 7.) in einer Klein-Rathsüberkömst vom 7. Aprilfür einen konstitutionswidrigen Unfug, versprach jedoch aus an-gewöhnter Mässigung ohne Schuldigkeit, (§. 8c.) denen dieBürgerschaft repräsentirenden sechs Geschickten derZunftgaffeln, (§. 1. 8b.) eine zureichende Auskunft über diezusammengeraffte Beschwerden und argwöhnische Fragen zuertlieilen.

§. 10. Die Renitenten warteten solches aber nicht ab, ver-breiteten vielmehr öffentlich, dass die Beantwortung ihrer Be-schwerden nicht erfolgen würde, und übergaben am 21. April einezur Verunglimpfung des Magistrats durch den Druck bekanntgemachte weitere höchstbeleidigende Vorstellung f ) mit dem wieder-holten Gesuch um Begnemigung des Deputationsantrags; (§. 7.)worauf dann am 16. May die magistratischer Seits den HerrenGeschickten versprochene Auskunft (§. 9.) von Punkt zu Punktertheilt s), und sogar ohne alle Schuldigkeit durch den Druck zujedermanns Wissenschaft gebracht wurde, h ) mit dem im 80. §phenthaltenen schliesslicben Erbieten :

Dass die Herren Geschickten die in den Antworten aufunterschiedene Punkten anerbotenen Einsichten nehmen mögten,auch leicht erkennen würden, wie sehr der jetzige Magistrat be-

c) Den Satz, dass die Bürgerschaft durch die Geschickten reprä-sentirt werde, und dass, wenn selbige mit dem Rathe gemeinsam wirken,der Zünfte Boystimniung nicht weiter erfordert werde, hat auch einReichshofrathscrkenntniss vom 23. Okt. 1772. bestätigt. P. die am 31. Okt.1786. produeirte Anlagen sab Litt. A 2. und B 2.

f) Beylage zur Rebellionsgesehicht sub Nro. 5.

g) Also auf alle 80. und nicht blos auf die 54. §phen; wie dieRenitenten zur Verheimlichung des im 80. §pho enthaltenen merkwürdi-gen hieroben ausgegebenen Schlusses das höclistpreissliche Kammergerichtin ihrer Supplick pro mandato vom 19. Julius 1786 §. 7. und durch dasAdj. sub Litt. 1). haben weissmachen wollen.

h) Die ganze auf alle 80. §phen der gegenseitigen Beschwerdenabgegebene Antwort liegt bey der Rebellionsgeschichte sub Nro. 4.