Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
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383
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Geruhe En. Er. Rath aus Liehe zum Vaterlande, aus edlemJustiztriehe, nocli heut sitzenden Raths den Notarium Strauch zuOffenlegung des Original-Kaufakts dieses verkauften Jesuiter Guthsanzuhalten. — Entweder wird alsdenn die offenliegende Ungleich-heit der angebrachten Umständen zu unserer andauernden Be-schämung gereichen, oder die Wahrheit unseres Vorbringens einewiges Denkmal der bürgerlichen Befiignissen und Rechtfertigungunsern Nachkömmlingen vorstellen. — Jeder Versebub ist eineunauslöschliche Urkunde, ein unwiderrufliches Eingeständniss derangebrachten Geschichte.

Wenn En. Er. Rath, wie billig, die Spuren der Wahrheitgesicherter zu entdecken geruhen will, so ist dieses der Remon-stranten Angesinnen der untrüglichste Weg, wodurch Unterschleifund Vertuschungen vorgebogen wird.

Nie haben die Remonstranten ein niedriges Ziel gewählet,nie ihre Beschwerden weder vor, noch nach der Einbringung imRath in Weinschenken feil tragen lassen; und wenn wider ihrWissen und Willen ein oder das andere voreilig bekannt wordenist, so ist das nicht die Handlung der Unterschriebenen, derenUnternehmen nie in entlehnten Farben entworfen zu werdenverdienet.

Es ist übrigens wahr, dass die klagende Bürgerschaft nuretwa siebenzehn aus ihrem Schoosse auf der Vorstellung vom31. Martii jüngst namentlich bezeichnet habe, sie glaubte aberrechtlichst, und glaubet es immer, dass nicht die Anzahl der be-namsten Bürger, sondern die Befügniss der Beschwerden, besondersin actione populari das Uebergewicht geben könnte.

Selbst die Remonstranten haben den in der oftbelobten Raths-überkömmst vom 7. April bezielten Ruhestand dieser Stadt zumersten unveränderlichen Augenmerke gestellet, und sich zur Ver-meidung allingen Auflaufes ' auf wenigere eingeschränket; — Alleineben dieses angebliche Häuflein, standhafter unter dem Schutze derGesätzen zusammen getretener Bürger, mag nach denen Reichs- undhiesiger Stadtgrundgesätzen nicht so unbedeutend scheinen, dassEn. Er. Rath dieselbe ganz übergehen, und die erforderliche Auf-klärung der gerechtesten Beschwerden einseitig abhandeln möge.

Nach denen zur Pragmatischen Sanktion erwachsenen Gaffel-briefen vom Jahre 1450. und 1681., worab der letztere allergnüdigsteKaiserliche Conclusa zur Stütze und Grundveste hat, wird zwarnhiesige Bürgerschaft durch die Geschickte im Rath vorgestellet;— allein in eben dem Gaffelbriefe von 1450, wo die Geschickteihren Urständ erhalten, sind die Fälle ausgedruckt, worinn diegemeine Bürgerschaft durch dieselbe vorgestellet wird.