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Kann es wohl jemalen vor dem allerhöchsten Justizthroneeine gefährliche Handlung eines Misvergnügten scheinen, oder istes nicht bälder ein pflichtmässiges Unternehmen eine s wa hrenStaatsbürgers, wenn er bei der Verwaltung hiesiger JesuitergüternZweydeutigkeit und Beschleichung mit gerechter Empfindungwahrnimmt, und gesätzlich anzeiget, wo unterm 21. Maji 1784.in der Anlage Ziifer 6. die Verwalter der Jesuitergüther unterdem Vorwande baufälliger Behausungen die Erlaubniss des Ver-kaufes aufm Meistbiethenden zum höchsten Preis erhalten, und inihrem Vortrag ansehnliche Ländereyen, den Hauptgegenstand, ver-schwiegen haben, welche gleichwohlen unter dem Vorwande diesermisdeuteten Kathserlaubniss heimlich und hinterrücklich ver-äussert worden sind. — Eine geheimnissvolle Veräusserung, wobei
wenig bekümmert über den anbefohlenenHindansetzung des Rathsbefelchs nur be-ausgesucht. und verheimlichte Kontrakten
die Herrn Verwalterhöchsten Preis, mitgünstigte Geschöpfegethätiget haben?
Ist es blinde Vermuthung, wenn der Bürger klaget, dassausser dem aufm Plattenbauchsgraben gelegenen Jesuiter Häusleindem Knops mittels hinterrücklichen Verkaufes ansehnliche Lände-reyen zugedacht geworden ; dass in dem nämlichen Kontrakt derHerr Verwalter und Bürgermeister Dauven widersprüchig undgesetzwidrig Verkäufer und Ankäufer von 1G50. Fuss gegen einenPreis von anfänglich 36. hernacber 46. Rthlrn. etlichen Markengewesen seye, wogegen derselbe einen 200. Kthlr. und mehr imWerthe sich ertragenden Platz kündlich erworben hat; dass demausschliesslich und ungebührlich zum Ankaufe hervorgerufenenKnops die Abführung des gringen Kaufpreises zu 1700. etlichenRthlrn. in parzelen Bezahlungen gegen drey und ein halb p. C.tounter dem Vorwande unsicherer Landmaasse zum offenbaren Nach-theile der Jesuiten und des Aerarii verstattet worden seye?
Die Stimme der Bürgerpflichten, worab En. Er. Rath der"Widerhall seyn muss, ist im Herzen der Remonstranten so durch-dringend, so unverfälscht, dass die Raths Ueberkümmst vom 7. Aprilanders nicht, denn eine Erschleichung seiu kann ?
Wenn auch nur in der entferntesten Beziehung das Benehmender unterschriebenen Bürger blind, unbescheiden, und unanständigscheinen darf, nun so flehen En. En. Rath dieselben um das ein-zige und prompteste Mittel an, was sie wider unverdiente Vor-würfe entscheidend schützen mag. — Es ist das Urstück desKaufkontraktes des Jesuiter Hauses, und der Ländereyen, worabdermalen die Ebenschrift so sorgfältig versehleyert. wird.