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1 (1890)
Entstehung
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376
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betr.

die vom Vogtmeyer gefor-derte Miterlaubiiiss zum Be-gräbmss der entweder vonanderwärts in die Stadtherein- oder von darausandcrsliin abgeführt wer-denden Leichen.

Stadt - Aachenscher Vortragbetr.

ein in dem Aacliensclien Ge-biet allenfalls errichtet wer-dendes gemeines Arbeits-Haus.

anderes und fremdes Territorium, oder voneinem andern und fremden Territorio in dieStadt oder in das städtische Gebiet zum Be-gräbniss ein- oder ausgeführt werden, soll dieMiterlaubniss des Vogtmajors, ohne einige wei-tere und nachtheilige Folge, jederzeit erfordert,die Gebühren aber in dem Mass, wie die städti-schen, erlegt werden.

Belangend hingegen die Leichen der Bürgerund Reichs Unterthanen, selbige Leichen mögenwohin und woher geführt werden, und betref-fend die Leichen der Fremden, wenn diese letz-tere aus der Stadt in das städtische Gebiet, autVice versa (das Burtscheider Territorium alibiermiteingeschlossen) geführt werden, bleibt esbey des Magistrats einseitiger Befugniss : Uebri-gens ist man nicht gemeinet, durch vorstehendenParenthesin das Burtseheider Territo-rium alliier miteingeschlossen derrichterlichen Entscheidung des zwischen der StadtAachen und dem Burtscheider Stift darüber beydem Kayserlichen und Reichs Kammer-Gerichtzu Wetzlar anhängenden Rechts-Streits vorzu-

greifen.

30.

In dem Fall, dass zum Nutzen der Aachen-Sehen Bürger und Unterthanen ein gemeinesArbeits-Haus errichtet würde, soll der Stadtdiese Einrichtung und die Dahinsetzung so ein-heimischen als fremden Bettel-Gesindels undMüssiggängern allein zustehen.

Sollte aber Jemand eines Verbrechens halberzur Strafe vom Magistrat dahin verurtheiletwerden, so soll zur Execution solcher Strafe nachdem Art. XXVIII. des Haupt-Vertrags von 1660.das Amt des Vogtmajors, so wie in den Fällendes Art. III. §. 15. eintreten.

§ 31.

Dieser Neben-Vertrag soll dergestalt angesehen und gehaltenwerden, als ob selbiger in dem unter heutigem Dato geschlossenenHaupt-Vertrag wörtlich eingerückt und befindlich wäre, und istauch daher selbiger zu Urkund der Wahrheit ebenfalls gedoppelt