Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
372
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Hcrzoglicli-Gülicliisclie 60.teBeschwerde

betr.

dass Magistrat im August1708. die Conventions-Sortenhabe verrufen lassen.

Herzoglicli-Gülicliisclie 71. teBeschwerde

betr.

dass Magistrat seine Edictenund sonstige Verordnungenmit dem Trommelschlag ver-kündigen lasse.

Hcrzoglich-Gülieliisclic 81.teBeschwerde

betr.

die Beschwerden der Reichs-Unterthaneu wegen derMehl-Accis.

Hcrzoglich-Gülichische 82.teBeschwerde

betr.

die Druckung einzclcr Bür-ger unangesehen des Güliclii-schen Schutzes.

Hcrzoglich-Gülichische 96 teBeschwerde

betr

die Aenderung und Verbes-serung der häutigen bey denZünften eingeschlichenenMängel.

Herzoglich - GülicliischelOO.te Beschwerdebetr.

die Unrichtigkeit der Wah-len bey den Zünften.

§. 16.

Nachdem Bürgermeister und Rath liiemiterkläret, dass derselbe durch seine im August1768. wegen verschiedener Münz-Sorten erlasseneVerordnungen keinesweges die Absicht gehabt,die Reichs-Conventions-Sorten zu verrufen oderUns, Herzog von Gülich, dadurch zu beleidigen,sondern lediglich iniendiret habe, das Publicumwegen der damals in Aachen circulirenden vielenfalschen Münz-Sorten zu warnen; so sind Wir,Herzog von Gülich, entschlossen, sothane Erklä-rung für hinreichend anzunehmen, und Uns proPrseterito damit zu begnügen.

§. 17.

Wollen Wir Kuhrfürst von der Pfalz, alsHerzog von Gülich, Uns die Erklärung der Stadtgnädigst gefallen lassen, als welche liiemit dahingeschiehet: Dass Bürgermeister und Rath durchVerkündigung des Färber-Edicts in dem MonatSeptemb. 1760. dem Uns, Herzog von Gülich,gebührenden Respect zu nahe zu treten nichtbezielet habe, und bleibt übrigens Bürgermeisterund Rath freygestellt, auf welche Art derselbeseine Edicta publiciren wolle, obgleich derselbevon selbst die gewöhnlichere Publicirung derEdicten durch Anheftung an die gewöhnlichenöffentlichen Plätze und häusliche Ansagung bey-

zubelialten geneigt ist.

§

18.

Wenn Wir, Herzog von Gülich, Uns gnä-digst gefallen lassen, in vorkommenden Fällendem Magistrat Rescripta zuzufertigen, so ver-sprechen Bürgermeister und Rath, darauf jeder-zeit unverweilt mit der geziemenden Ehrfurchtzu antworten.

§. 19.

Wir Herzog von Gülich lassen Uns die Er-klärung des Magistrats gnädigst gefallen, dassselbiger die bey den Zünften und Gaffeln an-gegebenen Mängel und Gebrechen ungesäumtuntersuchen, die vorfindlichen durch standhafteVerordnungen abthuen, den künftigen aber vor-beugen werde.