Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
363
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Ö6ä

Herzoglich-Gülichisclio l.teBeschwerde

Betr.

die vom Magistrat zu Aachenusurpirte Benennung einerfreyen Reichs Stadt.

ob solche zu den im Haupt-Vertrag vom Jahr 1660. enthaltenenArtickelen geeignet Seyen, beede Tlieile nicht übereinkommenkönnen; so haben Wir Kuhrflirst von der Pfalz als Herzog zuGülich einer Seits, und anderer Seits Wir Bürgermeister undRath Uns endlich vereinbaret, bemeldete besondere Beschwerdenin einem Neben-Vertrag zu begreifen, und die darüber entstandeneWeiterungen folgender massen gütlich zu entscheiden und zuvergleichen.

§. 1.

Wir Herzog von Gülich wollen Uns gnä-digst gefallen lassen, dass Bürgermeister undRath der Stadt Aachen sich fernerhin der Be-nennung: Freye Reichs Stadt Aachen,bedienen, wohingegen ermeldete Bürgermeisterund Rath ausdrücklich erklären, dass diese Be-nennung den Kayserlichen Vogtmeyerey-Gerecht-sarnen so wenig als diese jenem Prädicat benach-tlieiligen soll.

§. 2.

Um allen in Absicht des Malzweiliers, desLombards und des Juden-Geleits entstandenenIrrungen auf ewige Zeiten zuvor zu kommen,haben Wir Kuhrfürst von der Pfalz, als Herzogzu Gülich, Uns gnädigst entschlossen, solchedrey Objecten der Stadt Aachen in Erb-Bestandzu überlassen, verheissen und versprechen dem-nach gnädigst:

1.] Der Stadt Aachen den Malz-Weiher, dasLombard- und Juden-Geleite mit allen darausfliessenden Rechten und Gerechtigkeiten, Frey-heiten, Befugnissen und Pertinentien auf hundertzwanzig Jahren in Erb-Pacht zu überlassen,und soll hierüber alsogleich bey der Ratificationgegenwärtigen Neben-Vertrags ein eigener ver-bindlichst aufgerichteter Erbbestands - Contractausgefertiget werden. Und ob zwar

2.] erst gedachter massen dieser Erbbestands-Contract auf 120. Jahren errichtet wird, so solles jedoch damit ausdrücklich die Beschaffenheithaben, dass solcher von 120. zu 120. Jahren, undsofort, jedesmal auf gleiche Bedingnisse erneuertund abermal ausgefertiget werden soll. Dagegenverspricht

Herzoglicli-Gülicliisclie 2.teBeschwerde

betr.

die Freyheit des in Aachenliegenden domanial - Guts,Malz-Weiher auch Schön-forst genannt.

Ilerzoglich-Gülicliische 3.toBeschwerde

betr.

die Freyheit der Einwohnerdaselbst.

Stadt-Aachische 8.to Be-schwerde

betr.

die geforderte real und per-sonal Freyheit des Malz-Weihors und Einwohner.

Stadt-Aachische 16.te Be-schwerde

betr.

die geforderte Freyheit derLombards - Personen vonbürgerlichen Bey trägen.Stadt Aachische 34. te Be-schwerde

betr.

die Behinderung eines ehr-barn Raths nachgesetztenLohen-Verwalters in pflicht-niassiger Verrichtung seinesAmts in Betreff des öffent-lichen Wasser-Flusses undAercken auf dem Malz-Weiher.

Zusatzder Herzoglich-Güliolii-schen 2.ten Beschwerdebetr.

die Freyheit des vor Aachenliegenden Fürstlichen Ilau-